Jugendamt

Jugendamt 

Ihr Jugendamt bietet Ihnen eine breite Palette von Beratungsangeboten und Leistungen an, die Sie in der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen unterstützen sollen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die zu einem gesunden Aufwachsen Ihres Kindes beitragen sollen.


Was Jugendämter leisten

Einen guten Überblick gibt die Broschüre "Was Jugendämter leisten". Der Flyer steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung 

 


An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind. Wenn Sie Fragen haben oder Angebote nutzen möchten, so zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

Leiter des Jugendamtes ist Jens Kütenbrink. Vertreten wird er durch Ute Paul.

Unter den folgenden Stichworten erhalten Sie weitere Informationen zu den einzelnen Angeboten sowie die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpersonen

  • Jugendamtsleitung

    Leitung des Jugendamtes

    Keine Mitarbeitende gefunden.


  • Adoption

    Seit 2003 gibt es im Jugendamt der Stadt Herford eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter der Städte Bad Oeynhausen, Bünde, Löhne, Herford, Porta Westfalica und des Kreises Herford. Die Adoptionsvermittlungsstelle in Herford ist zuständig für diejenigen, die ein Kind zur Adoption freigeben und für diejenigen, die ein Kind adoptieren wollen.


  • Allgemeiner Sozialdienst

    Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) berät und unterstützt Kinder, Jugendliche, Mütter und Väter mit unterschiedlichen Angeboten an Erziehungshilfen bei erzieherischen Fragen, im Bereich der Partnerschaft und Ehe, in Fragen von Trennung und Scheidung, in Not- und Krisensituationen etc.

    Kinder und Jugendliche die Ärger zu Hause, in der Schule oder mit Freunden haben oder die in großer Not sind, können sich gerne an uns wenden. Wir überlegen dann mit Dir gemeinsam, was man machen kann. Da wir der Schweigepflicht unterliegen, muss niemand etwas von diesen Gesprächen erfahren. So steht es im Gesetz.

    Alle Erwachsenen als Eltern, ob alleinerziehend, in Patchwork, Regenbogen oder sonstigen familiären Verhältnissen werden in erzieherischen, persönlichen und finanziellen Fragen beraten. Wir unterstützen Sie in der schwierigen Situation der Trennung und Scheidung. Wenn Sie weitergehende und länger andauernde professionelle Hilfe zur Lösung Ihrer Fragen und Unsicherheiten benötigen, suchen wir mit Ihnen gemeinsam nach geeigneten Angeboten.

    Jede Beratung im Jugendamt ist kostenlos und alle Informationen werden zum Schutz aller Beteiligten vertraulich behandelt.

    Der Allgemeine Soziale Dienst in Porta Westfalica ist der erste Ansprechpartner für Sie und Euch in allen Fragen zu Familie und Erziehung. Die Aufteilung der Fachkräfte erfolgt nach Ortsteilen.


    Leitung
    Keine Mitarbeitende gefunden.
    Barkhausen, Costedt, Neesen
    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Vertretung durch: Frau Gerhardt

    Eisbergen, Lohfeld, Veltheim
    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Vertretung durch: Frau Urban, Frau Fandrich

    Holtrup, Holzhausen, Möllbergen, Vennebeck 
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    Vertretung durch: Frau Urban, Herrn Niemann

    Hausberge, Nammen
    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Vertretung durch: Frau Brandt

    Kleinenbremen, Lerbeck, Wülpke
    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Vertretung durch: Herrn Niemann, Frau Fandrich


    Fachdienst § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe) 
    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Vertretung durch: Herrn Ruschhaupt

    Fachdienst § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe)
    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Vertretung durch: Frau Grams

  • Elterngeld und Betreuungsgeld

    Elterngeld

    Das Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus) ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nach der Geburt eines Kindes. Es orientiert sich an der Höhe des wegfallenden Erwerbseinkommens. Das Elterngeld gleicht dieses entfallende Einkommen mit einer Ersatzrate aus, die nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes gestaffelt ist. Es soll Eltern in den ersten Lebensmonaten nach der Geburt einen finanziellen Schonraum ermöglichen, um sich in das Familienleben einzufinden.

    Bei Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können sich die Eltern für das „ElterngeldPlus“ entscheiden. Bei diesem können Mütter und Väter, die schon während des Elterngeldbezuges wieder in Teilzeit arbeiten wollen, das Geld, unter Anrechnung ihres Teilzeiteinkommens, über einen längeren Zeitraum als bisher in Anspruch nehmen. Entscheiden sich bspw. beide dazu, zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich somit die Betreuung des Kindes zu teilen, gibt es einen Bonus in Form von vier zusätzlichen Partnerschaftsbonus-Monaten. Auch Alleinerziehende können das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus nutzen.

    Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Broschüre herausgegeben, die in leichter Sprache die wichtigsten Regelungen zum Elterngeld und die Kombinationsmöglichkeiten mit dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus vermittelt. Auch Gestaltungsmöglichkeiten der Elternzeit werden erklärt.

    Broschüre in leichter Sprache zu den wichtigsten Regelungen zum Elterngeld und den Kombinationsmöglichkeiten mit dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus

    Elterngeld wird von den Kreisen und kreisfreien Städten ausgezahlt. Bitte stellen Sie Ihren Antrag daher beim Kreisjugendamt

    • Kreisjugendamt Minden-Lübbecke
    • Portastr. 13 – Kreishaus Gebäude B - Zi 461 und 462
    • 32423 Minden
    • Mail: elterngeld@minden-luebbecke.de


    www.minden-luebbecke.de/Service/Kinder-Jugend-Eltern/Elterngeld-und-Unterhalt/Elterngeld/

    Sprechzeiten:
    Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr
    Montag, Mittwoch und Donnerstag von14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag keine Sprechzeiten
    Terminvereinbarungen sind nicht möglich

    Alle wichtigen Informationen zum Elterngeld unter
    https://www.mkffi.nrw/elterngeld-und-elternzeit

    Kindergeld 

    Eltern haben einen Anspruch auf Kindergeld. Derzeit werden für das erste und das zweite Kind jeweils 194 Euro im Monat, für das dritte Kind jeweils 200 Euro im Monat sowie für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro monatlich gezahlt.

    Zuständig für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung des Kindergelds ist die so genannte Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit.

    Bedienstete des öffentlichen Dienstes beantragen ihr Kindergeld bei ihrer Dienststelle.
    Wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine steuerliche Identifikationsnummer und die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes angeben.

    Weitere Informationen erhalten Sie hier:

    http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=39986.html

  • Jugendhilfe im Strafverfahren

    Wenn Du zwischen 14 und 18 Jahre alt bist und man hat dich beim Klauen erwischt oder Du wurdest im Zusammenhang mit einer Prügelei angezeigt oder die Polizei hat dich mit einem viel zu schnellen Roller erwischt, dann hast Du die Möglichkeit Dich bei uns zu melden.

    Wir, die Jugendgerichtshilfe oder auch Jugendhilfe im Strafverfahren, beraten und unterstützen Dich im Strafverfahren. Wir ermitteln nicht, das machen Polizei und Staatsanwaltschaft. Unsere Aufgabe ist es, mit Dir gemeinsam herauszufinden, was dazu geführt hat, dass Du straffällig geworden bist. Wir klären Dich darüber auf, welche möglichen Folgen sich aus der Tat ergeben und wir überlegen gemeinsam, wie Du in Zukunft Straftaten vermeiden kannst.

    In den Verfahren vor den Jugendgerichten oder Jugendschöffengerichten tragen wir die mit Dir besprochenen Entwicklungsberichte vor.

    Wenn jemand zwischen 18 und 21 Jahre alt ist,  klären wir die Frage, ob noch Jugendstrafrecht angewandt werden kann oder ob Erwachsenenstrafrecht zu Grunde gelegt werden muss.

    Wenn Sie als Eltern eines minderjährigen Kindes Fragen zum weiteren Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden haben, sind auch Sie richtig bei uns. Was kommt jetzt auf uns zu? Ist mein Kind nun vorbestraft? Welche Strafe bekommt mein Kind? Gerne informieren wir Sie und Ihr Kind in allen Fragen rund um das Jugendstrafrecht. Die Zuständigkeit für Ihre Angelegenheit haben wir nach Ortsteilen aufgeteilt.

    Kontakt:
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  • Jugendpflege

    Die Jugendpflege der Stadt Porta Westfalica 

    www.jugendpflege-porta.de
    facebook.com/porta71/

    Was ist Jugendpflege?

    Wir verstehen uns als lebensweltorientierten Ansprechpartner für die Belange von Kindern und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche werden Freiräume geboten, welche sie selbst gestalten dürfen.


    Was ist Kinder- und Jugendarbeit?

    Die Kinder- und Jugendarbeit ist neben der Bildung und Erziehung im Elternhaus, Kindergarten, Schule und beruflicher Ausbildung ein wichtiger, ergänzender Bildungsbereich in der Freizeit der Kinder und Jugendlichen. Kinder- und Jugendarbeit trägt zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen bei, soziale Kompetenzen sollen angeregt und vermittelt werden, insbesondere

    • Selbständigkeit, Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl,
    • Aufbau eines Wertesystems,
    • Eigenverantwortlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Gemeinschaftsfähigkeit,
    • Kommunikations-, Kooperationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit sowie Selbst-organisation.

    Die Kinder- und Jugendarbeit wendet sich grundsätzlich an ALLE Kinder und Jugend-lichen unter 27 Jahren (de facto aber hauptsächlich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 18 Jahren).
    Die Jugendarbeit unterscheidet sich von anderen Erziehungs- und Bildungsbereichen durch folgende Strukturmerkmale:

    • Mitbestimmung, Mitgestaltung, Selbstorganisation
    • Vielfalt der Organisationen und Träger
    • Vielfalt der Inhalte, Methoden und Arbeitsformen
    • Ergebnis- und Prozessoffenheit
    • Lebenswelt- und Alltagsorientierung, Anknüpfen an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen

    Was bieten wir an?

    Zu unseren Angeboten gehören:

    • Organisation und Durchführung der Ferienspiele
    • Betreuung und Erstellung des Ferienpasses mit Vereinen und Verbänden
    • Jugendhaus „JUGI 71“
    • Jugendgruppenleiterausbildung
    • Geschlechtsspezifische Arbeit
    • Vernetzungs- und Kooperationsarbeit mit anderen Trägern der Jugendarbeit
    • Medienpädagogische Jugendarbeit
    • Stadtteilspezifisch-beratende Jugendarbeit
    • Durchführung und Organisation von Spielfesten
    • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz



    Kontakt:
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    • Valerie Keller
    • 0571 / 791 - 141
    • valerie@jugendpflege-porta.de


    • Lea Kemper
    • 0571 / 791 - 159
    • lea@jugendpflege-porta.de 
  • Kindertagesbetreuung

    Bei der Suche nach einer geeigneten Tagesbetreuung können Sie wählen zwischen einer Kindertageseinrichtung (Kindergärten, Kindertagesstätten) und der Kindertagespflege. Hier finden Sie auch Informationen über Elternbeiträge.

  • Pflegekinderdienst

    Betreuung in einer Pflegefamilie

    Kindererziehung ist immer Aufgabe der Eltern. Mit dieser Aufgabe sind Pflichten und Rechte verbunden, vor allem aber eine große Verantwortung. Manche Eltern können dieser Verantwortung nicht gerecht werden. Der Pflegekinderdienst bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozial Dienst die Möglichkeit ihr Kind für einen kurzen Zeitraum, länger oder sogar bis zur Volljährigkeit in einer sogenannten Pflegefamilie aufzunehmen. Es ist uns wichtig, dass sie in regelmäßigen Besuchskontakten Anteil an der Entwicklung Ihres Kindes nehmen und weitreichende Entscheidungen mit der Pflegefamilie und uns gemeinsam treffen. Wenn Sie mit dem Allgemeinen Sozial Dienst die Entscheidung zur Aufnahme Ihres Kindes in einer Pflegefamilie getroffen haben, lernen Sie die Kollegin kennen, die Ihre Pflegefamilie betreut und auch Sie dann zukünftig begleitet.

    Bewerbung als Pflegefamilie

    Pflegeltern zu sein ist eine schöne, lebendige, herausfordernde, spannende und vielseitige Aufgabe. Wenn Sie ein Pflegekind bei sich aufnehmen möchten, sollten Sie Freude am Zusammenleben mit Kindern haben und sich auf ein fremdes Kind mit seiner ganz speziellen Lebensgeschichte einlassen können.

    In einer Broschüre, die sie hier downloaden können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

     Broschüre Pflegeeltern

    Zur Beantwortung weiterer Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung.

    Kontakt:
    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Wirtschaftliche Jugendhilfe

    obald die fachliche Notwendigkeit festgestellt wurde, dass Jugendhilfe zu gewähren ist, sendet die Wirtschaftliche Jugendhilfe den Bewilligungsbescheid an die/den Antragsteller/in bzw. Leistungsberechtigte/n und eine Kostenübernahmeerklärung an den freien Träger der Jugendhilfe, der die gewährte Hilfe erbringt. Die Kosten werden in der Regel in voller Höhe übernommen. Wenn die Hilfe ohne Einschaltung des Jugendamtes selbst beschafft wurde, wird eine (nachträgliche) Kostenübernahme vom Jugendamt abgelehnt.

    Im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden keine ausschließlich finanziellen Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes gewährt. Nur bei bestimmten Leistungen der Jugendhilfe, beispielsweise bei einer Unterbringung in einer Tagesgruppe oder außerhalb des Elternhauses, wird der notwendige Unterhalt durch das Jugendamt sichergestellt. In diesen Fällen haben aber die Eltern in Abhängigkeit von ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft einen Kostenbeitrag zu zahlen. Bei ambulanten Hilfen wird dagegen kein Kostenbeitrag erhoben. Umfassende Informationen hierzu vermittelt Ihnen das Informationsblatt zum Kostenbeitrag.

    Die Mitarbeiterinnen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind darüber hinaus Ihre
    Ansprechpersonen, wenn Sie Fragen zur Bewilligung von einmaligen Leistungen im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen haben.

    Kontakt:
    Wirtschaftliche Jugendhilfe, Buchstaben A-J, R,M,T
    Keine Mitarbeitende gefunden.
    Wirtschaftliche Jugendhilfe, Buchstaben K-Z ohne R,M,T
    Keine Mitarbeitende gefunden.


  • Beurkundung, Sorgerecht, Unterhalt 

    Ein Aufgabengebiet des Jugendamtes ist die Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen. Verschiedene Angebote und Dienstleistungen des Jugendamtes werden hier beschrieben. Um ausführliche Informationen zu erhalten, klicken Sie bitte auf das Thema, dass für Sie von Interesse ist. Auch die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dort zu finden. Im Jugendamt können nach vorheriger Terminvereinbarung kostenfrei Beurkundungen durchgeführt werden von

    • Vaterschaftsanerkennungen, 
    • Verpflichtungen über die Zahlungen von Kindesunterhalt,
    • Erklärungen über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge (Sorgeerklärung).

    Wenn Sie Beratung und Unterstützung bei der Ausübung Ihres Sorgerechts wünschen, z.B. nach einer Trennung in Bezug auf die Regelung der Umgangskontakte, so wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes. Das Jugendamt selbst übernimmt Aufgaben der elterlichen Sorge für ein Kind, wenn das Familiengericht das Jugendamt zum Vormund/Pfleger für dieses Kind bestimmt hat. Sie haben die Möglichkeit, im Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen, wenn der Elternteil, der zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist, nicht zahlen kann oder die Zahlungspflicht noch nicht geklärt ist.
    Wenden Sie sich bitte an die Beistandschaften des Jugendamtes zur Klärung der Vaterschaft (Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung); zur Klärung der Höhe und/oder Durchsetzung des Unterhaltsanspruches Ihres Kindes; für eine Beratung zu den Unterhaltsansprüchen junger Volljähriger (18-21 Jahre).

  • Jugendamtselternbeirat

    Eine Elternvertretung war bis 2011 nur in den einzelnen Kindertagesstätten vorgesehen. Durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wurde eine Elternvertretung auf Stadt- und auf Landesebene eingeführt. Das Gesetz sieht vor, dass bis zum 10. Oktober eines jeden Jahres die Elternbeiräte in den Kindertageseinrichtungen zu wählen sind und anschließend, bis zum 10. November eines Jahres, kann die Versammlung der Elternbeiräte den Jugendamtselternbeirat auf Stadtebene wählen. Der Jugendamtselternbeirat hat einen Sitz im Jugendhilfeausschuss mit beratender Funktion. Somit haben die Eltern durch ihre Vertretung in diesem Gremium die Möglichkeit, zu den Themen der Kindertagesbetreuung wichtige Impulse zu geben, zu beraten, zu hinterfragen und die Interessen der Eltern einzubringen.

    Vorsitzende des Jugendamtselternbeirates ist Frau Verena Branahl, per E-Mail zu erreichen unter jaeb-pw@web.de

  • Frühe Hilfen

    Die Jugendämter der Stadt Porta Westfalica, des Kreises Minden-Lübbecke und der Stadt Minden haben mit den Frühen Hilfen 2008 gemeinsam eine zentrale Anlaufstelle für werdende und junge Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern geschaffen. Neben der Beratung der Eltern bieten die Frühen Hilfen auch Angebote und Unterstützung an, die bei den Eltern gut ankommen.

    Mit der Geburt eines Kindes stellen sich viele Fragen:

    • Ist es normal, wenn mein Kind viel schreit oder schlecht schläft?
    • Mache ich alles richtig, wo kann ich andere Mütter treffen, um mich auszutauschen?
    • Gibt es Hilfen, wenn ich mich müde, erschöpft oder ratlos fühle?
    • Wo gibt es finanzielle Unterstützung für mich und mein Kind?


    Termine des Elternabends "Rund um informiert" finden Sie auf der Internetseite der Frühen Hilfen unter www.fruehe-hilfen-netz.de/elternabend.html.

    Das Ziel der Frühen Hilfen ist, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Frühen Hilfen.

    Im Jugendamt ist Edda Heinrichsmeier-Roth montags in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr zu erreichen. Beratungstermine und Hausbesuche macht sie nach Absprache. Mittwochs bietet sie ab 14 Uhr Sprechstunden im Johannes-Wesling-Klinikum auf den Stationen des ELKI an.

    Seit November 2017 steht allen jungen Familien im Kreisgebiet ein Online-Portal zur Verfügung, das Angebote von der Geburtsvorbereitung über Babymassagen und Erziehungsfragen bis zu Kinderkrankheiten bündelt und darüber informiert. Beim Start des Portals waren bereits 111 Angebote eingestellt. Bei der Suche nach Angeboten kann nach Thema, Alter des Kindes oder nach dem Ort des Angebotes gefiltert werden.

    Hier kommen Sie zu dem Portal: https://www.fruehehilfen-online.nrw.de/kreis-minden-luebbecke.suche

    Seit April 2018 bieten die Frühen Hilfen eine Babysprechstunde für Schwangere und Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren in Zusammenarbeit mit einer Familienhebamme und einer besonders qualifizierten Kinderkrankenschwester an. Das Café Kinderwagen können Sie sowohl für einen Informationsaustausch und Ihre Fragen rund ums Baby und den Alltag mit Kindern als auch für einen lockeren Austausch unter Eltern bei Kaffe oder Tee nutzen. Das Café Kinderwagen findet jeden letzten Freitag im Monat von 10.00-12.00 Uhr im Jugendtreff Jugi71, Zur Porta 71, Lerbeck statt.

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  • Leistungen für Bildung und Teilhabe 

    Wenn Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, haben Sie einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für alle in Ihrem Haushalt lebenden Kinder. Kinder profitieren von diesen Leistungen und können besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilnehmen. So wird u.a. auch ein Zuschuss zum Mittagessen gezahlt, wenn das Kind in der Kita oder Tagespflegestelle über Mittag betreut wird.

    Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, dann stellen Sie Ihren Antrag beim Jobcenter/Amt pro Arbeit des Kreises Minden-Lübbecke, Standort Porta Westfalica

    • Hauptstraße 4a
    • 32457 Porta Westfalica
    • Telefon: +49 571 9730600
    • E-Mail: jc-pw@minden-luebbecke.de

    Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbewLG) oder Sozialgesetzbuch XII, dann stellen Sie Ihren Antrag bei der Stadt Porta Westfalica, Sachgebiet Sozialwesen, Hauptstraße +14, I. OG.

    Anträge für die einzelnen Leistungen erhalten Sie im Formularbereich.