Geldscheine

Finanzwesen

Finanzwesen

Das Finanzwesen umfasst alle finanztechnischen Vorgänge der Stadt Porta Westfalica. Die Kämmerei erstellt den vom Rat der Stadt zu verabschiedenden und von der Bezirksregierung zu genehmigenden Haushaltsplan, verwaltet das Vermögen und die Kredite der Stadt, veranlagt grundstücksbezogene Gebühren und zieht Steuern, Gebühren und andere Abgaben ein. 

  • Ausschreibungen/Submissonsstelle

    Die öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Porta Westfalica werden über die zentrale Submissionsstelle des Kreises Minden-Lübbecke durchgeführt und auf dem OWL-Vergabeportal bekannt gegeben.
    http://www.owl-vergabeportal.de/

  • Steuern und Abgaben

    Gewerbesteuer
    Die Gewerbesteuerveranlagung erfolgt auf der Grundlage der vom Finanzamt mitgeteilten Gewerbesteuermessbeträge. Art und Berechnung der Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuergesetz, der Abgabenordnung und der Haushaltssatzung der Stadt Porta Westfalica in den jeweils geltenden Fassungen. Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer ist in der Satzung über die Festsetzung von Steuerhebesätzen veröffentlicht. Einwendungen, die sich gegen die Höhe eines Gewerbesteuermessbetrages oder die Größe eines Zerlegungsanteiles richten, sind beim Finanzamt vorzutragen, das den Steuermessbescheid oder die Zerlegungsmitteilung erlassen hat. Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen können beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Bescheinigungen über die steuerliche Zuverlässigkeit u.a. für die Vorlage beim Straßenverkehrsamt können bei der Stadtverwaltung beantragt werden.

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    Vergnügungssteuer
    Entsprechend der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Porta Westfalica werden beispielsweise Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art und das Halten von Spiel-, Musik, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen, Gastwirtschaften und Vereinsräumen besteuert. 

    Grundsteuer A und Grundsteuer B, der Abwassergebühren, der Hundesteuer, der Abfallgebühren, der Gewässerunterhaltung und der Straßenreinigungsgebühren
    >> Anlagen zum Steuerbescheid 2022
    >> SEPA Lastschriftmandat

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  • Haushaltssatzung

    In jedem Jahr wird eine Haushaltssatzung erlassen, in der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und  die  Steuersätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B und die Gewerbesteuer festgesetzt und in der Kredit- und Kassenkreditermächtigungen sowie Verpflichtungsermächtigungen veröffentlicht werden.

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  • Stadtkasse 

    Der gesamte Zahlungsverkehr der Stadtverwaltung wird in der Stadtkasse abgewickelt.  Zahlungen an die und von der Stadtverwaltung erfolgen überwiegend per Überweisung, können aber auch bar (ggf. auch mit Scheck) während der Öffnungszeiten direkt in der Stadtkasse erfolgen. Bei Überweisung sollte unbedingt der jeweilige Verwendungszweck angegeben werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Bei wiederkehrenden Zahlungen (für Miete, Pacht, Steuern, Beiträge, Gebühren usw.) ist ein Lastschrifteinzugsverfahren zu empfehlen. Vordrucke hierfür sind den städtischen Festsetzungsbescheiden beigefügt. 

    Aus unterschiedlichen Gründen kann es dazu kommen, dass Zahlungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig geleistet werden. Die Stadtkasse hat die Aufgabe durch Mahnung, Beitreibung und Einleitung von Zwangsvollstreckungsmanahmen bei ausbleibender Zahlung bestehende Forderungen öffentlich-rechtlicher Natur mit eigenen Vollstreckungsbeamt*innen einzuziehen. Auch Forderungen öffentlich-rechtlicher Natur anderer Körperschaften können im Rahmen von Amts- bzw. Vollstreckungshilfe durch die Stadtkasse Porta Westfalica eingezogen werden. Vollstreckungsmaßnahmen sind z.B. Pfändung, Zwangsversteigerung, Eintragung von Sicherungshypotheken. Eine frühzeitige persönliche Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadtkasse bzw. der zuständigen Sachgebiete  wird empfohlen. So kann eine Klärung herbeigeführt und bei schwieriger finanzieller Situationen in einem vertrauensvollen Gespräch nach einer Lösung gesucht werden, um belastende Vollstreckungsmaßnahmen möglichst zu vermeiden. 

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  • Hinweis zur elektronischen Rechnung

    Elektronische Rechnungen können in den Formaten XRechnung, ZUGFeRD oder als PDF digital an die E-Mail-Adresse rechnung@invoice.portawestfalica.de gesendet werden. Pro E-Mail darf nur ein Rechnungsvorgang gesendet werden. Bei der Erstellung von XRechnung ist die Identifikationsnummer der Stadt Porta Westfalica anzugeben. Die Leitweg-ID lautet: 057700032032-31001-29.

    Rechnungen in Papierform werden bitte ausschließlich an folgende Rechnungsadresse versandt:

    Stadt Porta Westfalica
    Kempstraße 1
    32457 Porta Westfalica

    Um eine reibungslose und schnelle Abwicklung zu gewährleisten, geben Sie bitte auf der Rechnung den Ihnen in den Aufträgen der Stadt Porta Westfalica mitgeteilten Verwendungszweck an.

    Rückfragen richten Sie bitte an e-rechnung@portawestfalica.de.

Konten der Stadtverwaltung

Sparkasse Bad Oeynhausen-Porta Westfalica
IBAN: DE21 4905 1285 0000 0000 59
BIC: WELADED1OEH
Volksbank Herford-Mindener Land eG
IBAN: DE39 4949 0070 0111 9994 00
BIC: GENODEM1HFV