Herzlich willkommen im Standesamt der Stadt Porta Westfalica 


Das Standesamt begleitet durch das ganze Leben „von der Wiege bis zur Bahre": für die Beurkundung der Geburt, für die Eheschließung, für die Eintragung der Lebenspartnerschaft, für Namensänderungen oder die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig. Das Personenstandswesen ist sehr umfassend und eine individuelle Beratung erfolgt am besten im persönlichen Gespräch nach Terminvereinbarung. Erste wichtige Informationen insbesondere auch über die Eheschließung sind hier zusammengestellt.

Das Standesamt ist telefonisch derzeit eingeschränkt erreichbar. Gerne können Sie uns eine E-Mail mit Rückrufwunsch und Ihrem Anliegen übersenden: standesamt@portawestfalica.de. Vielen Dank für Ihr Verständnis.



Eheschließung

„Die Ehe ist und bleibt die wichtigste Entdeckungsreise, die der Mensch unternehmen kann.“ Sören Kierkegaard

Die förmliche Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung erfolgt persönlich bei dem Standesamt der Stadt, in der einer der Heiratswilligen (oder beide) mit Erst- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Möchte man an einem anderen Ort die Ehe schließen, wird das gewünschte Standesamt nach der Anmeldung im zuständigen Standesamt ermächtigt, die Ehe zu schließen. Wer gern in Porta Westfalica die Ehe schließen möchte, aber nicht hier gemeldet ist, kann ebenso verfahren. Wer im Ausland heiraten möchte, wendet sich an die Botschaft des jeweiligen Landes, Informationen hierzu sind erhältlich über das Auswärtige Amte www.auswaertiges-amt.de. Das Standesamt berät gern z.B.  bezüglich erforderlicher Unterlagen, der Namensführung sowie einer Nachbeurkundung in Deutschland.

Ein Termin für die Anmeldung kann telefonisch, per E-Mail oder per Kontaktformular angefragt werden. Dies erlaubt, genügend Zeit für die Anmeldung einzuplanen und vermeidet lange Wartezeiten. Das Standesamt wird vorab in einem Telefongespräch klären, welche Unterlagen benötigt werden. Dies kann je nach persönlicher Situation unterschiedlich sein. Bei Anmeldungen mit Auslandsberührung ist ein persönliches Vorgespräch erforderlich. Hierzu ist ein Reisepass vorzulegen, um die Staatsangehörigkeit feststellen zu können. Je nach der jeweiligen Staatsangehörigkeit richten sich die länderrechtlichen Vorschriften. Sofern eine sprachliche Verständigung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, sollte ein Übersetzer/Dolmetscher anwesend sein.

Bei der Anmeldung werden die Daten für die Heirat aufgenommen, rechtliche Fragen angesprochen wie z. B. das Namensrecht und der organisatorische Ablauf der Trauung erläutert. Sollten nicht beide Heiratswillige anwesend sein können, ist vorab eine Beitrittserklärung, d.h. ein schriftliches Einverständnis bzw. eine Vollmacht der nicht teilnehmenden Person, unterschrieben mitzubringen. Diese wird bei einer entsprechenden Mitteilung vor dem Termin zugesandt.

Das Standesamt informiert und berät über die mögliche Namensführung in der Ehe. Nach deutschem Recht gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder Name des Ehemannes oder der Name der Ehefrau kann als Ehenamen bestimmt werden. Als Ehename kann auch der aus einer vorherigen Eheschließung angenommene Name bestimmt werden. Entweder behalten beide Ehepartner ihren bis dahin geführten Namen, ohne dass dieser geändert wird, oder der Ehename wird dem bisherigen Namen vorangestellt oder angefügt. Den mit der Eheschließung festgelegten Ehenamen tragen die Nachkommen aus dieser Ehe.

Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten. Die Terminvergabe für die Eheschließung kann erst nach der Anmeldung erfolgen. Eine frühzeitige Terminvereinbarung für einen Wunschtermin empfiehlt sich, ein Termin für den Tag der Eheschließung kann in der Regel in Porta Westfalica jedoch auch relativ kurzfristig noch vereinbart werden. Vorab können Termine über die Online-Terminanfrage für Trautermine beim Standesamt angefragt werden.


Trauräume

Trauzimmer Standesamt

Rathaus

Heiraten im historischen Rathaus von Porta Westfalica

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Mühle Holzhausen

Heiraten in der Hochzeitsmühle in Holzhausen

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Besucherbergwerk

Heiraten Unter Tage im Besucherbergwerk Kleinenbremen

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Kaiser-Wilhelm-Denkmal

Heiraten mit Aussicht im Trauraum Portica am Kaiser-Wilhelm-Denkmal

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Online-Vorreservierung für einen Trautermin

Über die Online-Terminanfrage ist es möglich, frühzeitig einen Termin für die Eheschließung anzufragen. Gern kann auch schon ein Alternativtermin angegeben werden, denn möglicherweise ist der Wunschtermin schon belegt. Das Standesamt Porta Westfalica ist allerdings ein eher kleines Standesamt, so dass selten alle Termine an einem Datum vergeben sind. Auch kurzfristig angemeldete Terminwünsche können häufig berücksichtigt werden.

Eine verbindliche Zusage des Termins erfolgt erst nach Anmeldung der Eheschließung. Nach Eingang der Online-Terminanfrage werden zeitnah weitergehende Informationen zur Anmeldung der Eheschließung mitgeteilt.



Beurkundungen, Namensänderung, Ahnenforschung

  • Urkunden

    Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:

    1.    Eheurkunden
    3.    Lebenspartnerschaftsurkunden
    4.    Geburtsurkunden
    5.    Sterbeurkunden

    Aus allen Personenstandsregistern können beglaubigte Registerausdrucke bzw. Registerabschriften ausgestellt werden. Beglaubigte Urkunden werden von dem Standesamt ausgestellt, das den Eintrag vorgenommen hat. Urkunden müssen persönlich und unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses im Standesamt abgeholt werden oder sie werden nach schriftlicher Anforderung zugesandt. Eine telefonische Vorbestellung einer Urkunde ist möglich. Gebührenfreie Personenstandsurkunden laut Bundes- oder Landesrecht werden gesondert ausgewiesen. Hierzu gehören z.B. Urkunden zur Vorlage bei der Rentenversicherung, für die Gewährung von Kindergeld oder von Erziehungsgeld, für den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt u.a.

    Eheurkunden werden bei der Eheschließung erstellt und ausgehändigt. Die Urkunde gibt den aktuellen Stand des Eheregisters wieder. Neben persönlichen Daten enthält sie Ort und Tag der Eheschließung sowie ggf. die rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. Ist die Ehe aufgelöst, so werden in der Eheurkunde Anlass und Zeitpunkt der Auflösung angegeben. Für Lebenspartnerschaftsurkunden wird gleichermaßen verfahren.

    1.    Eheurkunden
    3.    Lebenspartnerschaftsurkunden
    4.    Geburtsurkunden
    5.    Sterbeurkunden

  • Geburt

    Nach Geburt eines Kindes stellt das Standesamt der Stadt die Geburtsurkunde aus, in der das Kind geboren wurde. Die Anmeldung soll innerhalb einer Woche erfolgen. Telefonisch kann ein Termin mit dem Standesamt vereinbart und vorab besprochen werden, welche Unterlagen vorzulegen sind. Sofern ein Familienname durch Eheschließung festgelegt ist, ist dem Standesamt der Vorname des Kindes mitzuteilen. Sollte kein Familienname festgelegt sein bzw. keine Ehe geschlossen worden sein, erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Die Mutter kann erklären, dass das Kind den Namen des Vaters erhalten soll. Diese Erklärung ist unwiderruflich. Bei späterer Eheschließung und Festlegung des Namens des Ehegatten als Familienname, erhält das Kind den Namen des Vaters automatisch. Wird die Sorgeerklärung eines Vaters abgegeben, nachdem das Kind bereits einen Familiennahmen hat, so kann der Name des Kindes innerhalb von drei Monaten nach Abgabe der Erklärung neu bestimmt werden.


  • Sterbefall

    Jeder Sterbefall ist am nächsten Werktag (nicht samstags) persönlich bei dem Standesamt der Stadt anzuzeigen, in der der Tod eingetreten ist. Zur Anzeige verpflichtet sind gegebenenfalls

    • das Familienoberhaupt,
    • derjenige, in dessen Wohnung der Sterbefall eingetreten ist,
    • jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder aus eigenem Wissen davon Kenntnis hat,
    • der Bestatter, wenn er dazu beauftragt worden ist,
    • öffentliche Einrichtungen, in denen der Tod eingetreten ist,
    • private Einrichtungen, wenn sie dazu beauftragt worden sind.

    Sofern Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorliegen, wird der Sterbefall von der Staatsanwaltschaft angezeigt.

    Vorzulegen sind der Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen und der Person, die den Sterbefall anzeigt sowie die Todesbescheinigung des Arztes. Darüber hinaus sind vorzulegen

    • bei ledigen Verstorbenen eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, ersatzweise eine Geburts- oder Abstammungsurkunde,
    • bei verheirateten Verstorbenen eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, ersatzweise eine Heiratsurkunde,
    • bei geschiedenen Verstorbenen eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, ersatzweise Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil,
    • bei verwitweten Verstorbenen eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, ersatzweise eine Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.

    Diese Urkunden sind dann nicht vorzulegen, wenn die Personenstandsregister, aus denen sie auszustellen sind, beim für den Sterbefall zuständigen Standesamt geführt werden, Es können unter Umständen weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Übersetzungen). Das Standesamt gibt hierzu gern Auskunft.

    Die Anzeige des Sterbefalls und seine Beurkundung im Sterbebuch sind gebührenfrei. Dazu gehören auch die erteilten Sterbeurkunden für die Bestattung, für Krankenkasse, gesetzliche Rentenversicherung sowie Versorgungs- und Sozialamt. Gebühren können anfallen für mehrsprachige Urkunden, z.B. bei Überführung des Leichnams ins Ausland.

  • Namensrecht

    Grundsätzlich führt jeder Mensch seinen bei der Geburt erworbenen Vor- oder Familiennamen sein Leben lang. Der Gesetzgeber hat jedoch die Möglichkeit geschaffen, dass ein Name aus wichtigem Grund geändert werden kann. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, wird im Einzelfall geprüft. Der Antrag auf Namensänderung wird beim Standesamt gestellt, die Entscheidung trifft die Namenänderungsbehörde des Kreises Minden-Lübbecke. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Einkommen und fällt unabhängig von der getroffenen Entscheidung an.  Eine Beratung durch das Standesamt wird deshalb vor Antragstellung empfohlen.

    Ist eine Ehe aufgelöst durch Scheidung oder Tod eines Ehepartners, kann der Geburtsname oder der Name wieder angenommen werden, der bist zur Bestimmung des Ehenamens geführt wurde. Die Namensänderung erfolgt im Standesamt, vorzulegen ist der Personalausweis oder Reisepass sowie eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (sofern diese nicht in Porta Westfalica ausgestellt wurde).

  • Ahnenforschung

    Das Interesse an Ahnen- und Familienforschung ist groß und standesamtliche Urkunden können hier sehr aufschlussreich sein. Auch für Nachlassangelegenheiten werden Urkunden aus alten Registern benötigt. Archivgut darf nach archivrechtlichen Vorschriften grundsätzlich bei Vorliegen eines berechtigten Interesses genutzt werden, sofern keine Einschränkungs- oder Versagungsgründe vorliegen. Für die Nachforschung durch das Standesamt sollten möglichst detaillierte Angaben zu Namen, Geburts-, Heirats- oder Sterbedatum gemacht werden.

  • Datenschutz

    Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.  Personenstandsurkunden sowie Auskünfte können nur Personen erhalten, auf die sich der Eintrag bezieht, oder deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte erhalten keine Auskünfte. (§ 62 Personenstandsgesetz) Andere Personen haben dann ein Recht auf Erteilung einer Urkunde bzw. Auskunft, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das dann gegeben ist, wenn die Kenntnis von Personenstandsdaten eines anderen zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist. Wer nicht auskunftsberechtigt ist, kann Auskunft erhalten bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht einer berechtigten Person, eines vollstreckbaren Titels, eines Vollstreckungsbescheids zum Mahnbescheid, eines Urteils oder ähnlichem. 

  • Gebühren

    Gebühren

    Beglaubigte Ablichtung aus Personenstandseinträgen

    10,- €

    Ehe-, Geburts- und Sterbeurkunden

    10,- €

    Mehrsprachige Personenstandsurkunde (international)

    10,- €

    Zweite oder jede weitere Urkunde, wenn gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang erstellt wird die Hälfte der Gebühr fällig

    5,-  €

    Bescheinigung über Namensänderung

    10,- €

    Auskunft aus dem Personenstandsbuch

    10,- €

    Auskunft aus der Sammelakte

    10,- €

    Gebühr für die Recherche eines Eintrages oder Vorgangs

    17,- €
    bis 66,- €

    Gebühr für die Wiederannahme eines früheren Namens30,- €
    Beglaubigte Ausfertigungen aus dem Archivgut4,20 €