Bürgeramt

Bürgeramt

Kurze Wege, Leistungen aus einer Hand: Das Bürgeramt bemüht sich, die Erledigung erforderlicher Formalitäten so leicht wie möglich zu machen. Unser Bürgeramt ist zentral im Ortsteil Hausberge gelegen. Direkt vor der Eingangstür steht ein Behindertenparkplatz zur Verfügung.


Für das Bürgeramt können Termine über die Online-Terminvergabe, unter der zentralen Rufnummer 0571/ 791-223 oder aber per E-Mail an buergerservice@portawestfalica.de vereinbart werden. Besucher ohne vorherhigen Termin müssen sich gegebenenfalls auf längere Wartezeiten einstellen


Online-Terminvergabe im Bürgeramt der Stadt Porta Westfalica

Kalender

Besucherinnen und Besucher können zusätzlich zu den gewohnten Kontaktwegen ab sofort Termine für unterschiedliche Bürgerservice-Anliegen auch online über die Internetseite der Stadt Porta Westfalica reservieren. Dieses dauerhaft eingerichtete Angebot ist, gerade unter den jetzigen Pandemie-Bedingungen, eine Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Verwaltung.


 Zur Online-Terminvergabe


Bei Einreise bzw. Zuzug aus dem Ausland beachten Sie bitte die Bestimmungen der gültigen Corona-Einreiseverordnung hinsichtlich Quarantäne- und Nachweispflichten, insbesondere wenn Sie aus einen Hochrisiko oder Virusvariantengebiet einreisen.

>> Bestimmungen der gültigen Corona-Einreiseverordnung



WICHTIG

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
>> weitere Informationen


Unsere Leistungen im Überblick:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z 


A

  • Anmeldung (Wohnsitz)

    Sie benötigen für eine Anmeldung:

    Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet sind, sich innerhalb  von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung anzumelden.

    Die Anmeldung ist gebührenfrei.

    Bitte beachten Sie:

    Denken Sie auch daran, anderen Behörden, Unternehmen und Organisationen den Wohnungswechsel mitzuteilen (Bank, Krankenkasse, GEZ, Gewerbeamt, Straßenverkehrsamt, Stadtwerke, Telekom, usw.)

  • Abmeldung (Wohnsitz) nur bei Wegzug ins Auslaund oder Aufgabe Nebenwohnsitz

    Sie benötigen die Abmeldung nur bei Wegzug ins Ausland bzw. Abmeldung eines Nebenwohnsitzes. Für Umzüge innerhalb des Inlandes benötigen Sie keine Abmeldung.

    Die Abmeldung ist gebührenfrei.
    Für eine Abmeldung benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Wohnungsgebers
     Wohnungsgeberbestätigung

    Bitte beachten Sie:

    Nach dem Meldegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sind Sie verpflichtet, der Stadt Porta Westfalica innerhalb von zwei Wochen Ihren Wohnungswechsel mitzuteilen.

    Denken Sie auch daran, anderen Behörden, Unternehmen und Organisationen den Wohnungswechsel mitzuteilen (Bank, Krankenkasse, GEZ, Straßenverkehrsamt, Stadtwerke, Telekom, usw.)

  • Aufenthaltsbescheinigung

    Im Bürgeramt erhalten Sie Meldebescheinigungen, die Sie zur Vorlage bei bestimmten Behörden (z.B. Standesamt) benötigen.
    Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass.

    Die Gebühr einer solchen Bescheinigung beträgt 9,- €.

    Die Gebühr entfällt, wenn Sie

    • Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke benötigen
    • Die Bescheinigung dem Versorgungsamt auf dessen Anforderung hin vorlegen müssen
    • Die Anforderung der Rentenversicherung oder des Versorgungsamtes legen Sie bitte im Bürgeramt vor
  • Auskünfte aus dem Melderegister

    Unter einer Auskunft aus dem Melderegister versteht man die Auskunft des Bürgeramtes an Dritte, über Vor- und Zunamen, akademische Grade und Anschriften in Porta Westfalica gemeldeter Personen.

    Wenn Sie eine Melderegister-Auskunft wünschen, stellen Sie eine mündliche (nicht telefonische) oder schriftliche Anfrage an das Bürgeramt.
    >> Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft

    Die Gebühr beträgt 11,- €. Bei schriftlichen Anfragen fügen Sie bitte einen Verrechnungsscheck bei.

    Bitte beachten Sie

    • Sie können sich gebührenfrei darüber informieren, welche Daten über Sie im Melderegister der Stadt Porta Westfalica gespeichert sind
    • Sie haben in bestimmten Fällen ein Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer Daten und zwar

    ein Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen, an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheide sowie mit Bürgerentscheiden.
    >> Antrag auf Übermittlungssperre

    Die Meldebehörde darf Mitgliedern parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern nach deren Einwilligung erteilen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

    Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, haben nach dem Meldegesetz NW Anspruch auf eine erweiterte Melderegisterauskunft über Personen. Eine erweiterte Melderegisterauskunft enthält neben Vor- und Zunamen, akademische Grade und Anschriften auch weitere Daten wie Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand beschränkt auf die Angabe ob verheiratet oder nicht, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche Vertreter, Sterbetag und -ort.
    Die Gebühr beträgt 15,- €. Bei schriftlichen Anfragen fügen Sie bitte einen Verrechnungsscheck bei.

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen

    Allgemeines

    Das Gewerbezentralregister erfasst Vergehen gegen das Gewerberecht. Ein Auszug ist sozusagen ein Führungszeugnis für Gewerbetreibende. Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister stellt ausschließlich das Bundeszentralregister in Bonn für natürliche und juristische Personen (im Handelsregister eingetragen z.B. GmbH) aus. Den Antrag können Sie bei uns im Bürgeramt stellen, wenn Sie in Porta Westfalica mit einer Wohnung bzw. Gewerbe gemeldet sind. Der Antrag ist persönlich zu stellen. Eine Vertretung mit Vollmacht oder ein schriftlicher Antrag sind nicht möglich.

    Notwendige Unterlagen

    Personalausweis, Reisepass oder ausl. Pass.

    Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug

    wenn zur Vorlage bei einer Behörde, deren Anschrift und den Grund der Beantragung

    Wichtig: Es gibt zwei Arten des Gewerbezentralregisterauszuges:

    1. Belegart (1) für private Zwecke
    2. Belegart (9) zur Vorlage bei einer Behörde

    Die Gebühr beträgt 13,- €

    >> Auskünfte aus dem kommunalen Gewerberegister


B

  • Befreiungsanträge GEZ (Beglaubigung)

    Telefon-Sozialanschluss der Deutschen Telekom

    Einen Anspruch auf die Befreiung von der Rundfunkgebührenplicht sowie Ermäßigung der Telefongebühren haben folgende Personen

    • Schwerbehinderte (Ausweis mit dem Vermerk RF)
    • Sozialhilfeempfänger

    Über den Telefon-Sozialanschluss entscheidet die Telekom.

    Anträge auf Rundfunkgebührenbefreiung sind im Bürgeramt erhältlich. Die erforderliche Beglaubigung der Bescheide zum Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung wird vom Bürgeramt vorgenommen.

    Gebühr 5,50 €

    Sie können auch selbst den Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung stellen. Die Anträge dafür liegen im Bürgeramt aus. Im Sozialamt erhalten Sie eine Bescheinigung für die Gebühreneinzugszentrale. Der ausgefüllte Antrag ist dann zusammen mit der Bescheinigung des Sozialamtes an die Gebühreneinzugszentrale zu schicken.

    Voraussetzung für den Telefon-Sozialanschluss der Deutschen Telekom ist u.a. die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Den Antrag für den Sozialanschluss erhalten Sie im T-Punkt Laden der Telekom. Dort muss auch der Befreiungsbescheid der GEZ vorgelegt werden.

  • Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften 

    Beglaubigungen von Dokumenten

    Beglaubigungen von Dokumenten werden nach den gesetzlichen Vorgaben gefertigt. Nicht beglaubigt werden können Schriftstücke aus mehreren Blättern, deren ursprünglicher Zusammenhang nicht mehr erkennbar ist.

    Für alle Beglaubigungen von Personenstandsurkunden ist das Standesamt zuständig.

    Sie benötigen für eine Beglaubigung

    • Das Original
    • Die Kopie oder Abschrift, die beglaubigt werden soll

    Die Gebühr beträgt 4,20 € pro Dokument.

    Beglaubigungen von Unterschriften

    Unterschriften, die nicht notariell beglaubigt werden müssen, können nach den gesetzlichen Vorgaben im Bürgeramt unter Vorlage des Personalausweises beglaubigt werden.

    Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift in unserer Gegenwart geleistet werden muss.

    Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt 2,50 Euro pro Unterschrift.

C

D

F

  • Fahrradboxen am Bahnhof (Vermietung)

    Derzeit nicht verfügbar

  • Fischereischeine

    Sie können im Bürgeramt einen Fischereischein erhalten.

    Für einen Fischereischein benötigen Sie

    • Für Erwachsene ist eine Bescheinigung über die abgelegte Fischereiprüfung erforderlich. Bei einem Neuantrag werden das Prüfungszeugnis des Kreises Minden-Lübbecke und ein aktuelles Passbild benötigt
    • Personen, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Es werden das Prüfungszeugnis des Kreises Minden-Lübbecke und ein aktuelles Passbild benötigt. Der Jugendfischereischein ist ein Jahr gültig.

    An Gebühren fallen an

    • 8,- € für den Jugendschein (incl. 4,- € Fischereiabgabe)
    • 16,- € für den Jahresschein (incl. 8,- € Fischereiabgabe)
    • 48,- € für den 5-Jahres-Fischereischein (inkl. 24,- € Fischereiabgabe)
    • 5,- € für den Ersatzfischereischein bei Verlust des Original-Fischereischeins

    Bitte beachten Sie, dass die Fischereischeine nur bis Ende des Jahres (bei Fünfjahresscheinen bis zum Ende des 5. Jahres) gültig sind, in dem sie ausgestellt wurden.

  • Führerscheinanträge

    Einen Antrag auf Erteilung, Erweiterung der Fahrerlaubnis sowie auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis können Sie im Bürgeramt stellen.

    Umfassende Information finden Sie auf den Internetseiten des Straßenverkehrsamtes.

    Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns unter der Telefonnummer  0571 / 791 - 223 erreichen.

  • Fahrerkarten

    Derzeit keine Informationen verfügbar

  • Führungszeugnisse

    Den Antrag auf ein Führungszeugnis können Sie im Bürgeramt stellen, wenn Sie in Porta Westfalica mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Der Antrag muss grundsätzlich persönlich gestellt werden.

    Für ein Führungszeugnis benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass.

    Die Gebühr beträgt 13,-- €

    Bitte beachten Sie, dass es Führungszeugnisse für private Zwecke und zur Vorlage bei einer Behörde gibt.

    Bei Vorlage bei einer Behörde, muss der Verwendungszweck (z.B. Aktenzeichen) und die Adresse der Behörde angegeben werden.

    Abweichend von dieser grundsätzlichen Regelung besteht noch die Möglichkeit, den Antrag schriftlich zu stellen. Das setzt voraus, dass aus dem Antrag sämtliche persönlichen Daten (Name, Vorname, Geb.-Datum, Geburtsort und Geburtsname der Mutter) hervorgehen. Die eigenhändige Unterschrift der Antragstellerin/ des Antragstellers muss von einer zur Siegelführung berechtigten Dienststelle oder Person beglaubigt worden sein.

    Hinweis:
    Sollten zu dem Führungszeugnis noch einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigen, können Sie diesen auch bei uns beantragen. Dieser ist z.B.bei einen, Antrag auf behördliche Erlaubnis wie Gaststättenkonzession, Maklerschein (34c GewO) erforderlich.

    Seit dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. 
     Hier können Sie Informationen herunterladen


  • Fundbüro 

    Eine Fundsache können Sie im Bürgeramt abgeben oder telefonisch melden.

    Dabei können Sie kleinere Fundsachen im Bürgeramt abgeben oder uns per Post zuschicken. Große Fundsachen, wie z.B. Fahrräder oder Mopeds, können Sie uns anzeigen. Wir beauftragen Mitarbeiter des Bauhofes, den Gegenstand bei Ihnen abzuholen.

    Wir versuchen auch Ihnen zu helfen, wenn Sie etwas verloren haben. 

    Bitte beachten Sie

    • Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate
    • Für Fundsachen im Wert über 26,-- €, die im Bürgeramt aufgehoben werden, entstehen dem Finder, wenn er Eigentumsansprüche erhebt, je nach dem Wert gestaffelte Gebühren.


    Tiere

    können wir im Bürgeramt nicht annehmen. Zugelaufene oder zugeflogene Tiere können abgegeben werden im

    • Tierheim Minden, Werfstraße 36b, 32423 Minden, Tel.: 0571 / 41109
    • Tierschutzverein Bückeburg – Rinteln und Umgebung e.V.
      Tierheim Am Hasengarten 6, 31675 Bückeburg, Tel.: 05722 / 5220
    • Tierschutzverein Vlotho und Umgebung e.V.
      Tierheim Eichenhof, Brommersiek 18, 32602 Vlotho-Steinbründorf, Tel.: 05733 / 5665

    Sie können das Tier auch durch Mitarbeiter des Tierheimes abholen lassen.


G

  • Gewerbezentralregisterauszug beantragen

    Allgemeines

    Das Gewerbezentralregister erfasst Vergehen gegen das Gewerberecht. Ein Auszug ist sozusagen ein Führungszeugnis für Gewerbetreibende. Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister stellt ausschließlich das Bundeszentralregister in Bonn für natürliche und juristische Personen (im Handelsregister eingetragen z.B. GmbH) aus. Den Antrag können Sie bei uns im Bürgeramt stellen, wenn Sie in Porta Westfalica mit einer Wohnung bzw. Gewerbe gemeldet sind. Der Antrag ist persönlich zu stellen. Eine Vertretung mit Vollmacht oder ein schriftlicher Antrag sind nicht möglich.

    Notwendige Unterlagen

    Personalausweis, Reisepass oder ausl. Pass.

    Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug

    wenn zur Vorlage bei einer Behörde, deren Anschrift und den Grund der Beantragung

    Wichtig: Es gibt zwei Arten des Gewerbezentralregisterauszuges:

    1. Belegart (1) für private Zwecke
    2. Belegart (9) zur Vorlage bei einer Behörde

    Die Gebühr beträgt 13,- €

    >> Auskünfte aus dem kommunalen Gewerberegister

  • GEZ (Beglaubigung der Befreiungsanträge)

    Telefon-Sozialanschluss der Deutschen Telekom

    Einen Anspruch auf die Befreiung von der Rundfunkgebührenplicht sowie Ermäßigung der Telefongebühren haben folgende Personen

    • Schwerbehinderte (Ausweis mit dem Vermerk RF)
    • Sozialhilfeempfänger

    Über den Telefon-Sozialanschluss entscheidet die Telekom.

    Anträge auf Rundfunkgebührenbefreiung sind im Bürgeramt erhältlich. Die erforderliche Beglaubigung der Bescheide zum Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung wird vom Bürgeramt vorgenommen.

    Gebühr 5,50 €

    Sie können auch selbst den Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung stellen. Die Anträge dafür liegen im Bürgeramt aus. Im Sozialamt erhalten Sie eine Bescheinigung für die Gebühreneinzugszentrale. Der ausgefüllte Antrag ist dann zusammen mit der Bescheinigung des Sozialamtes an die Gebühreneinzugszentrale zu schicken.

    Voraussetzung für den Telefon-Sozialanschluss der Deutschen Telekom ist u.a. die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Den Antrag für den Sozialanschluss erhalten Sie im T-Punkt Laden der Telekom. Dort muss auch der Befreiungsbescheid der GEZ vorgelegt werden.

H

  • Hundean- und Abmeldung 

    Wenn Sie im Stadtgebiet einen Hund halten, müssen Sie ihn zur Hundesteuer anmelden. Sie können Ihren Hund im Bürgeramt oder im Fachbereich Finanzen (Rathaus I, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica) persönlich, telefonisch oder schriftlich mit dem Formular "Anmeldung eines Hundes" anmelden. Bitte denken Sie auch an die Angabe der Haftpflichtversicherung. Bei bestimmten Rassen ist nach Landeshundeverordnung eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
    Falls Sie hierzu Fragen haben, informieren wir Sie gern.

    Die Steuermarke wird Ihnen ausgehändigt oder zugesandt. Per Post erhalten Sie ebenfalls den Steuerbescheid.
    Falls Ihnen die Steuermarke verloren geht, wird für eine Ersatzmarke eine Gebühr von 5,-- € erhoben.

    Die Hundesteuer beträgt jährlich

    • für den ersten Hund 66,-- €
    • für den zweiten Hund 92,-- €
    • und für den dritten und jeden weiteren Hund 118,-- €.

    Für gefährliche Hunde beträgt die Steuer

    • für den ersten Hund 330,-- €
    • für den zweiten Hund 460,-- €
    • für den dritten und jeden weiteren Hund 590,-- €.

    Die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung ergeben sich aus der Hundesteuersatzung.
    Hierüber informieren wir Sie gerne.

    Falls Ihr Hund stirbt, Sie ihn verkaufen oder verschenken endet die Steuerpflicht. Sie müssen den Hund dann abmelden. Abmelden können Sie den Hund persönlich oder schriftlich mit dem Vordruck "Abmeldung eines Hundes" im Bürgeramt bzw. im Fachbereich Finanzen.

    >> zu den Formularen

I

 J 

  • Kinderreisepässe

    Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ins Ausland ein eigenes Ausweisdokument.

    Bis zum 31.12.2023 konnte man für Kinder unter zwölf Jahren einen Kinderreisepass beantragen. Ab 01.01.2024 ist dieses nicht mehr möglich. Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.  Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

    Ihr Kind muss Sie begleiten bei
    • Beantragung des Passes
    • Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Passes


    Benötigt werden
    • Alter Kinderausweis oder Kinderreisepass, falls vorhanden
      Der bisherige Kinderausweis oder Kinderreisepass wird bei der Aushändigung des neuen Kinderreisepasses eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.
    • Geburtsurkunde
      Bitte bringen Sie vorsorglich eine Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls bei einer Unstimmigkeit ein Datenabgleich erfolgen muss. Bei ausländischen Urkunden benötigen wir zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
      Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein.
      Kinderreisepässe werden, unabhängig vom Alter des Kindes, nur noch mit Foto ausgestellt. Beachten Sie dazu bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in der Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Bei Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
      Foto-Mustertafel: http://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/Downloads/DE/Weitere-Informationen/Fotomustertafel.html?nn=3043082

    Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige. Sie enthalten Informationen und besondere Regelungen bezüglich der vorzulegenden Unterlagen.

     Einverständniserklärung zur Ausstellung 


    Gültigkeit und Infos rund um den Kinderreisepass
    • Ein Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder und ersetzt den bisherigen Kinderausweis.
    • Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr muss der Kinderreisepass vom Kind selbst unterschrieben werden.
    • Der Kinderreisepass gilt ab 01.01.2021 nur noch ein Jahr und kann jeweils um 12 Monate verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
    • Ab dem 12. Lebensjahr ist dann nur noch die Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises möglich, ebenso, falls ein mehrere Jahre gültiges Dokument beantragt werden soll.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können, wird der Kinderreisepass direkt ausgestellt.

    Reiseinformationen

    Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert.

    Vorsprache

    Die Vorsprache des Kindes und der Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Ein Elternteil kann sich mit Vollmacht und Personalausweis vertreten lassen.

    Gebühren

    13 Euro für Neuausstellungen
    6 Euro für Änderungen
    6 Euro für Verlängerung  

  • Meldebescheinigungen

    Im Bürgeramt erhalten Sie Meldebescheinigungen, die Sie zur Vorlage bei bestimmten Behörden (z.B. Standesamt) benötigen.
    Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass.

    Die Gebühr einer solchen Bescheinigung beträgt 9,- €.

    Die Gebühr entfällt, wenn Sie

    • Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke benötigen
    • Die Bescheinigung dem Versorgungsamt auf dessen Anforderung hin vorlegen müssen
    • Die Anforderung der Rentenvrsicherung oder des Versorgungsamtes legen Sie bitte im Bürgeramt vor
  • Melderegisterauskünfte

    Unter einer Auskunft aus dem Melderegister versteht man die Auskunft des Bürgeramtes an Dritte, über Vor- und Zunamen, akademische Grade und Anschriften in Porta Westfalica gemeldeter Personen.

    Wenn Sie eine Melderegister-Auskunft wünschen, stellen Sie eine mündliche (nicht telefonische) oder schriftliche Anfrage an das Bürgeramt.
    >> Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft

    Die Gebühr beträgt 11,- €. Bei schriftlichen Anfragen fügen Sie bitte einen Verrechnungsscheck bei.

    Bitte beachten Sie

    • Sie können sich gebührenfrei darüber informieren, welche Daten über Sie im Melderegister der Stadt Porta Westfalica gespeichert sind
    • Sie haben in bestimmten Fällen ein Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer Daten und zwar

    ein Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen, an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheide sowie mit Bürgerentscheiden.
    >> Antrag auf Übermittlungssperre

    Die Meldebehörde darf Mitgliedern parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern nach deren Einwilligung erteilen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

    Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, haben nach dem Meldegesetz NW Anspruch auf eine erweiterte Melderegisterauskunft über Personen. Eine erweiterte Melderegisterauskunft enthält neben Vor- und Zunamen, akademische Grade und Anschriften auch weitere Daten wie Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand beschränkt auf die Angabe ob verheiratet oder nicht, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche Vertreter, Sterbetag und -ort.
    Die Gebühr beträgt 15,- €. Bei schriftlichen Anfragen fügen Sie bitte einen Verrechnungsscheck bei.

  • Müllabfuhrplan

    Eine Übersicht über die Müllabfuhrzeiten finden Sie auf der Unterseite "Abfall"

  • Müllgefäße

    Die kostenlose Anmeldung, Abmeldung und der Umtausch von Müllgefäßen können Sie telefonisch beim Baubetriebshof, Abfallwirtschaft, Telefon 0571 – 791-549 oder per EMail unter bbh@portawestfalica.de erledigen. Für die Erledigung Ihres Auftrages ist 1 x monatlich ein Termin vorgesehen.

    Um während der Gartensaison die großen Mengen an Gartenabfällen problemlos entsorgen zu können, bieten wir für die Zeit von März bis November eine Saisonbiotonne an. Saisontonnen gibt es in den Größen 60 l und 120 l.

    Im Bürgeramt erhalten Sie gelbe Säcke, Windelsäcke, Beistellsäcke und Sperrmüllbanderolen.

  • Parkausweise für Schwerbehinderte

    Nur mit einer Parkberechtigung für Schwerbehinderte dürfen Sie auf einem für Schwerbehinderte besonders gekennzeichneten Parkplatz Ihr Kraftfahrzeug abstellen.

    Für die Parkberechtigung benötigen Sie Ihren Schwerbehinderten-ausweis mit dem Merkmal "aG" und/ oder "BL"  sowie ein Lichtbild (Passfoto).

    Die Ausstellung der Parkberechtigung ist gebührenfrei.

    Bitte beachten Sie

    • Die Parkberechtigung ist nicht an das Kraftfahrzeug gebunden. Sie wird für die betreffende Person ausgestellt
    • Die Berechtigung ist bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises gültig, längstens für fünf Jahre.

    Vor dem Bürgeramt steht ein Behindertenparkplatz zur Verfügung.

  • Personalausweise

    Wenn Sie in Porta Westfalica Ihren Hauptwohnsitz haben und Deutsche/r sind, kann ab Geburt ein Personalausweis im Bürgeramt beantragt werden.
    Bis zum 16. Lebensjahr ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich.  

     Einverständniserklärung zur Ausstellung

    Für einen Personalausweis benötigen Sie:

    • Den bisherigen Bundespersonalausweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild
      Breite 35 mm, Höhe 45 mm
      Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz
      Die Kopfhaltung muss gerade sein, der Gesichtsausdruck neutral, die Lippen geschlossen, die Augen offen und deutlich sichtbar. Das Lichtbild muss aus neuerer Zeit sein. Der Hintergrund auf dem Bild muss heller als die Gesichtspartie sein
      Download der Fotomustertafel
    • die Heiratsurkunde oder für Ledige die Geburtsurkunde

    Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt

    • 22,80 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    • 37,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben.

    Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.

    Bitte beachten Sie

    • Den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises müssen Sie persönlich unterschreiben. Aus diesem Grund ist der Antrag persönlich zu stellen. Sie können sich nicht vertreten lassen
    • Der Ausweis muss persönlich abgeholt werden. In besonderen Fällen, z. B. bei Krankheit,  kann er durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden, hierbei ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erforderlich. Der alte Personalausweis muss dabei abgegeben werden.
    • Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Personalausweis 6 Jahre gültig
    • Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen worden ist, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Im Bürgeramt wird eine Verlustanzeige aufgenommen. Wird dringend ein Ausweis benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

    PIN Rücksetz- und Aktivierungsdienst

    Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone 

  • Reisepässe

    Siehe auch www.ePass.de

    Wenn Sie in Porta Westfalica Ihren Hauptwohnsitz haben und Deutsche/r sind, können Sie einen Reisepass im Bürgeramt beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

    Der neue EU-Biometrie-Pass (ePass) wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgeramt hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, die mehrere Wochen dauern kann.

     Einverständniserklärung zur Ausstellung 

    Sie benötigen für einen Reisepass:

    • Den bisherigen Reisepass
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
      Breite 35 mm, Höhe 45 mm
      Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz.
      Die Kopfhaltung muss gerade sein, der Gesichtsausdruck neutral, die Lippen geschlossen, die Augen offen und deutlich sichtbar
    • die Heiratsurkunde oder für Ledige die Geburtsurkunde

    Die Gebühr beträgt

    • 37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    • 70,- € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben

    Bitte beachten Sie

    • Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, ist der Antrag persönlich zu stellen. Sie können sich nicht vertreten lassen
    • Antragsteller, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die Unterschriften der Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten müssen die Unterschriften im Bürgeramt leisten. Ersatzweise kann für einen Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung zur Ausstellung und ein gültiges Ausweispapier vorgelegt werden
      Das Kind oder der Jugendliche muss bei der Beantragung des Ausweisdokumentes anwesend sein
    • Der Reisepass ist durch den Antragsteller abzuholen. Der Reisepass kann auch durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Der alte Reisepass ist dabei vorzulegen
    • Der Reisepass ist 10 Jahre gültig. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Reisepass 6 Jahre gültig.

    Wenn Sie Ihrem Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen worden ist, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Im Bürgeramt wird eine Verlustanzeige aufgenommen. Wird dringend ein neuer Reisepass benötigt, kann ein Expresspass* oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

    * Hinweis zum Expresspass:

    Ein Expressreisepass wird innerhalb von 4 Werktagen geliefert, wenn er rechtzeitig am frühen Vormittag bestellt wird. Die Gebühr hierfür beträgt 92 Euro, für Antragsteller unter 24 Jahre beträgt sie 69,50 Euro.

    Zweitpass

    Sie benötigen einen zusätzlichen Reisepass? Grundsätzlich darf laut Gesetz niemand in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Pässe besitzen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn Sie uns Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
    Sie erhalten mehrere Pässe:

    • Wenn Sie aus beruflichen Gründen viel reisen und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.
    • Wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen. Dies kann vorkommen bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel.

    Begründungen, die nur vorsorgliche oder allgemeine Aspekte beinhalten, reichen nicht aus. Es kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Auch wenn Sie bisher mehrere Pässe hatten, müssen Sie uns erneut die Gründe mitteilen.

    Ein Zweitpass wird für sechs Jahre ausgestellt.

  • Schwerbehindertenausweise

    Anträge für Schwerbehindertenausweise liegen im Bürgeramt vor, ebenfalls die Änderungsanträge.

    Die Schwerbehindertenausweise können im Bürgeramt verlängert werden, sofern noch ein Feld frei ist. Die Dauer der Verlängerung richtet sich nach der Erstausstellungsdauer des Ausweises.

    Hierfür fallen keine Gebühren an.

  • Sperrmüllentsorgung

    Sperrmüll wird nach vorheriger telefonischer Anmeldung vom Grundstück abgeholt. Die Anmeldung kann unter der Telefonnummer 0571 / 9744-164 (Fa. PreZero) erfolgen oder online.

    Die Gebühr beträgt 10,00 € pro 50 kg Sperrgut und ist in Wertmarken zu entrichten.

    Die Wertmarken können Sie im Bürgeramt und bei den folgenden Verkaufsstellen erwerben:

    • Barkhausen: E-Center, Flurweg 11
    • Eisbergen: Neukauf Röthemeier, Albert-Schweitzer-Straße 8
    • Hausberge: WEZ, Unter der Schalksburg 3
    • Hausberge: Bürgeramt im Rathaus II, Hauptstraße 14
    • Kleinenbremen: Frischmarkt Tebbe, Am Dornbracht 2
    • Neesen: Edeka Thielking, Meißener Straße 21
    • Veltheim: Edeka Camen, Ravensberger Straße 178

    Wertmarken werden nicht zurückgenommen.

    Sind keine oder zu wenig Marken vorhanden, bleibt der Sperrmüll stehen!

  • Ummeldung (Wohnsitz)

    Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Porta Westfalica ist eine Ummeldung erforderlich. Hierbei gelten die gleichen Formalitäten wie bei einer Anmeldung.

    Sie benötigen für eine Ummeldung:

    Die Ummeldung ist gebührenfrei.

    Bitte beachten Sie:

    • Nach dem Bundesmeldegesetz sind Sie verpflichtet, sich innerhalb zwei Wochen umzumelden
    • Die Ummeldung müssen Sie persönlich mit den erforderlichen Unterlagen im Bürgeramt vornehmen.

    Denken Sie auch daran, anderen Behörden, Unternehmen und Organisationen den Wohnungswechsel mitzuteilen (Bank, Krankenkasse, GEZ, Straßenverkehrsamt, Stadtwerke, Telekom, usw.)

  • Untersuchungsberechtigungsschein(UBS)

    Wenn Sie vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb untersucht werden müssen, benötigen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Dieser kann Online mit Hilfe Ihres Ausweisdokuments mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ beantragt werden.

    Sofern dies nicht möglich ist, erhalten Sie auch im Bürgeramt einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser kann ebenso telefonisch (0571 / 791-223) angefordert werden.

    Hierfür fallen keine Gebühren an.

  • vorläufige Personalausweise

    Einen vorläufigen Personalausweis benötigen Sie, wenn Ihr alter Ausweis abgelaufen ist und Sie dringend einen gültigen Ausweis benötigen. Das gleiche gilt, wenn Ihnen Ihr Personalausweis abhanden gekommen ist. Der vorläufige Personalausweis ist nur drei Monate gültig.

    Für einen vorläufigen Personalausweis benötigen Sie die gleichen Unterlagen, wie bei der Beantragung eines endgültigen Personalausweises.


    Bitte beachten Sie

    • Zusammen mit dem vorläufigen Personalausweis wird der endgültige Ausweis beantragt.
    • Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.
    • Da Ihre eigenhändige Unterschrift erforderlich ist, müssen Sie den Antrag persönlich stellen und können sich nicht vertreten lassen.

    Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 €.

  • vorläufige Reisepässe

    Einen vorläufigen Reisepass erhalten Sie, wenn Ihr alter Pass abgelaufen ist und Sie dringend einen gültigen Reisepass benötigen und die Erteilung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist. Der vorläufige Reisepass ist bis zu einem Jahr gültig.

    Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie ein Lichtbild (siehe Reisepass) und die gleichen Unterlagen, wie bei der Beantragung eines endgültigen Reisepasses.

    Die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist die absolute Ausnahme.
    Vorhandene Reiseunterlagen, wie zum Beispiel eine Last-Minute-Buchung, müssen bei Beantragung vorgelegt werden. Diese dienen als Nachweis, dass ein vorläufiger Reisepass benötigt wird, weil die Ausstellung eines Reisepasses oder Expresspasses nicht mehr rechtzeitig möglich ist.

    Die Gebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 26,-- €.

    Bedenken Sie, dass manche Länder die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass gewähren.


    Bitte beachten Sie

    • Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift für den Antrag benötigen, ist der Antrag persönlich zu stellen. Sie können sich nicht vertreten lassen
    • Der vorläufige Reisepass wird unverzüglich ausgestellt

  • Windelsäcke

    Das Bürgeramt der Stadt Porta Westfalica, Hauptstraße 14, Porta Westfalica, nimmt die Anmeldung zur Windelsackabfuhr entgegen. Der Verkauf der Windelsäcke (2,00 €/Stück) erfolgt ebenfalls dort.

    Die Mindestabgabemenge laut Satzung sind 5 Stück.

    Nicht benötigte Säcke werden nicht zurück genommen.

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  • Zweitpass

    Sie benötigen einen zusätzlichen Reisepass? Grundsätzlich darf laut Gesetz niemand in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Pässe besitzen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn Sie uns Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
    Sie erhalten mehrere Pässe:

    • Wenn Sie aus beruflichen Gründen viel reisen und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.
    • Wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen. Dies kann vorkommen bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel.

    Begründungen, die nur vorsorgliche oder allgemeine Aspekte beinhalten, reichen nicht aus. Es kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Auch wenn Sie bisher mehrere Pässe hatten, müssen Sie uns erneut die Gründe mitteilen.

    Ein Zweitpass wird für sechs Jahre ausgestellt.