Beurkundungen

Beurkundungen

Vaterschaftsanerkennung

Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, muss die Vaterschaft durch den leiblichen Vater anerkannt werden. Dies kann auch schon vor Geburt des Kindes erfolgen. Damit die Anerkennung wirksam wird, muss die Mutter in jedem Fall zustimmen. Die Anerkennung ist zu beurkunden. Die Beurkundung kann gegenüber der Urkundsperson des Jugendamtes, beim Standesamt, bei einem Notar oder beim Amtsgericht erfolgen. Die Beurkundung beim Jugendamt ist kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Urkundsperson des Jugendamtes. Vereinbaren Sie bitte für eine Beurkundung vorab einen Termin.

Hinweis: Ist die Vaterschaft noch nicht festgestellt worden, erkennt der Kindesvater die Vaterschaft nicht an oder ist Kindesunterhalt noch nicht geltend gemacht worden, so haben Sie die Möglichkeit, sich durch die Einrichtung einer Beistandschaft beim Jugendamt von dort kostenlose Hilfe einzuholen.

Sorgeerklärung

Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht die elterliche Sorge für das minderjährige Kind grundsätzlich allein der Mutter zu. Es besteht jedoch die rechtliche Möglichkeit, die elterliche Sorge mit dem Vater gemeinsam auszuüben. Zu diesem Zweck müssen die Eltern entweder einander heiraten oder eine Sorgeerklärung abgeben. Die Abgabe dieser Erklärung kann auch schon vor Geburt des Kindes erfolgen. Die Sorgeerklärung muss beurkundet werden. Die Erklärung kann kostenfrei beim Jugendamt beurkundet werden, sie kann auch gegen eine Gebühr von einem Notar aufgenommen werden.

Unterhalt

Ein minderjähriges Kind hat Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht gemeinsam in einem Haushalt lebt. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und ist abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Beratung und
Unterstützung bei Fragen zum Unterhalt erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen
der Beistandschaften des Jugendamtes. Konnte die Höhe des zu zahlenden Unterhalts im Einvernehmen ermittelt werden, kann die monatliche Unterhaltsverpflichtung vom Jugendamt kostenfrei beurkundet werden.