
Hinweis zur Stichwahl am 29.01.2023: Wahlscheine und Briefwahl müssen nicht neu beantragt werden, sofern diese Anträge schon zur Hauptwahl erfolgt sind. Die entsprechenden Unterlagen wurden ab dem 20.01.2023 versandt.
Hinweis zur Stichwahl am 29.01.2023: Wahlscheine und Briefwahl müssen nicht neu beantragt werden, sofern diese Anträge schon zur Hauptwahl erfolgt sind. Die entsprechenden Unterlagen wurden ab dem 20.01.2023 versandt.
Am 1. Januar 1973 trat das zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld (Bielefeld-Gesetz) in Kraft. Im Zuge der Gemeindereform wurden 15 Gemeinden zur Stadt Porta Westfalica zusammengefasst. Die Stadt Porta Westfalica feiert – wie andere damals gegründete Städte auf dem Kreisgebiet und der damals gegründete Kreis Minden-Lübbecke – ihr 50jähriges Jubiläum!
Vereine in Porta Westfalica