Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Porta Westfalica hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite und seine Unterkapitel.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite  ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt.
     
Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere ein zentrales Problem, das behoben werden muss: die PDF-Dokumente sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. Dezember 2022 erstellt. 

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zur Stadt Porta Westfalica aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung NRW übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.