Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der
öffentlichen Auslegung haben Bürger die Gelegenheit, Bedenken und Anregungen
zum jeweiligen Planentwurf vorzutragen sowie zu Protokoll zu geben. Die
eingegangenen Bedenken und Anregungen werden gesammelt und für den planerischen
Abwägungsprozess im zuständigen Ausschuss für Planung, Umweltschutz und
Bauwesen oder im Rat vorbereitet.
Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen fasst in öffentlicher
Sitzung die verfahrensleitenden Beschlüsse: Aufstellungs-
(Änderungs-/Ergänzungs-/Aufhebungs-) und Auslegungsbeschluss. Den das Verfahren
abschließenden Feststellungsbeschluss (bei Flächennutzungsplanänderungen) bzw.
Satzungsbeschluss (bei Bebauungsplänen) fasst der Rat der Stadt Porta
Westfalica in öffentlicher Sitzung.
Ansprechpersonen: