Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 06.02.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 81 „Nördlich Raiffeisenstraße“ in Porta Westfalica – Eisbergen aufzustellen. Ziel ist die…
Rechtsverbindlichkeit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Bocksköppen“ Bekanntmachung vom 06.03.2017 des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB
Aufhebung eines Bebauungsplanes Der Rat der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 20.02.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 32 „Neesen, Kalte Hude - Kloppenburg“ aufzuheben.
Bildung des Grundschulverbundes „Neesen-Kleinenbremen“ bei gleichzeitiger Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Kleinenbremen mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 (01.08.2017)
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica Rechtsverbindlichkeit von Bebauungsplänen in Porta Westfalica Hausberge und Holzhausen Bekanntmachung vom 06.06.2017 der Satzungsbeschlüsse gem. § 10 Abs. 3 BauGB
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) in Verbindung mit § 13 a BauGB Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 19.06.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 82 „Gewerbegebiet Ellernstraße in PW-Vennebeck (als…
Bekanntmachung vom 24.07.2017 des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB Der Rat der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 10.07.2017 den Bebauungsplan Nr. 81 „Nördlich Raiffeisenstraße“ nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017
Das Gesetz zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende ist am 17.08.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit ist das Gesetzgebungsverfahren endgültig abgeschlossen.
Der
Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 19.06.2017
beschlossen, die Satzung über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Bereich
„Dorf Costedt“ (Innenbereichssatzung) zu ändern.
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Porta Westfalica für das Haushaltsjahr 2018 mit Anlagen wird für die Dauer des Beratungsverfahrens im Rathaus der Stadt Porta Westfalica, Sachgebiet Kämmerei und Steuern, Kempstraße 1, 32457 Porta…
S a t z u n g über eine Veränderungssperre vom 02.11.2017
Aufgrund des § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGB I S. 2141), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.07.2017…
Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Oktober 1979 (GV. NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 204), wird auf Folgendes hingewiesen:
Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Bückeburg und der Stadt Porta Westfalica über die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Porta Westfalica bei Einsätzen in den Stadtteilen Kleinenbremen, Wülpke und Nammen