Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Porta Westfalica im Jahr 2014 (voraussichtlich am 25. Mai 2014)
Herr Jürgen
Ernst, An der Wehme 12, 32457 Porta Westfalica, Mitglied des Rates der Stadt
Porta Westfalica, hat am 29.01.2014 mit sofortiger Wirkung auf sein Ratsmandat
verzichtet.
Satzung
zur Fortführung von Fristensatzungen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei
privaten Abwasserleitungen gemäß § 53 Abs. 1 e Satz 2 LWG NRW vom 25.02.2014
6. Änderungssatzung vom 25.02.2014 zur Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 16.12.2008 (Entsorgungssatzung)
Gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalwahlordnung wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Rat der Stadt Porta Westfalica in seiner Sitzung am 24. Februar 2014 beschlossen hat, als Beisitzer im Wahlausschuss das bisherige Mitglied Jürgen Ernst durch Ratsmitglied…
1. Änderung der S a t z u n g der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Bereich im Stadtteil Möllbergen „Brandskamp“ vom 17.03.2014 (Außenbereichssatzung)
Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 8. Europäischen Parlament und die Kommunalwahlen in der Stadt Porta Westfalica am 25. Mai 2014
Nach §§ 19, 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit §§ 30, 31 Abs. 4, 75 b Abs. 7 der Kommunalwahlordnung (KwahlO) wird bekannt gegeben, dass der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 09.04.2014 folgende Wahlvorschläge für die…
Am
25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8.
Europäischen Parlament und in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen
Kommunalwahlen statt.
Feststellung des Jahresabschlusses der
Stadt Porta Westfalica zum 31.12.2012 und des Lageberichts sowie Entlastung des
Bürgermeisters durch Beschluss des Rates der Stadt Porta Westfalica vom 19.05.2014
Der Dienstausweis Nr. 242 des Beschäftigten Detlef
Schröder, ausgestellt von der Stadt Porta Westfalica, ist in Verlust geraten.
Er wird hiermit für ungültig erklärt.
Geplanter Neubau der Südumgehung Minden im Zuge des
sog. „Abschnitts Ic“ der Bundesstraße 65 (B 65 Ic – Südumgehung Minden –) auf
dem Gebiet der Städte Minden und Porta Westfalica; Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
Gemäß des § 15 Abs. 4 der Friedhofssatzung vom 31.05.2005 der Stadt Porta Westfalica in der z.Zt. gültigen Fassung, sollen die Reihengrabstätten, deren Nutzungsrechte abgelaufen sind, eingeebnet werden.
Planfeststellung für die Freilegung von Grundwasser im Rahmen eines Bodenabbaus zur Gewinnung von Kies und Sand in der Gemarkung Rehme, Stadt Bad Oeynhausen