PV-Kataster

PV-Kataster


Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des nahenden Ausstiegs aus der Kern- und Kohleenergie steht die Stadt Porta Westfalica der Errichtung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien positiv gegenüber. Dazu gehört auch die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen. Die Stadt hat sich zum Ziel gesetzt, abzuwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen dies verträglich mit Landschaftsbild und weiteren Belangen erfolgen kann.

Der Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Außenbereich ist gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in einem Korridor von 200 Metern um Autobahnen (gemessen von der äußeren Fahrbahnkante) und Hauptschienenwege (mindestens zwei Hauptgleise) privilegiert und somit allgemein zulässig. Die Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes ist nicht erforderlich. Ausschlusskriterien stellen die Lage innerhalb eines Naturschutz-, FFH- oder Überschwemmungsgebietes sowie in einem Landschaftsgeschützen Bestandteil dar. Auch innerhalb von Siedlungs- oder Waldflächen ist die Errichtung nicht zulässig.

Die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage außerhalb dieses Bereiches erfordert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes will die Stadt anhand von Kriterien - die für das gesamte Stadtgebiet gelten – entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Freiflächen-Photovoltaikanlagen über die Bebauungsplanung ermöglicht werden sollen. Flächen in einem Korridor von 500 Metern um Autobahnen und Hauptschienenwege sind hierbei anderen Flächen vorzuziehen, da das EEG hier bereits klargestellt hat, dass die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen einem überragenden öffentlichen Interesse folgt, dem z.B. die Belange des Landschaftsschutzes in der Abwägung unterzuordnen sind.

Des Weiteren ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage außerhalb der bereits genannten Bereiche möglich, wenn diese planungsrechtlich allgemein zulässig sind (z.B. innerhalb eines Bebauungsplanes) oder eine Privilegierung gemäß § 35 Baugesetzbuch gegeben ist. Der Kriterienkatalog ist hierbei ebenfalls zu berücksichtigen.

Die Stadt Porta Westfalica ist zudem offen für innovative Ideen im Bereich der erneuerbaren Energien. Projekte mit Modellcharakter sind daher wünschenswert und sollen ermöglicht werden. Die Kriterien sollen die Verwaltung dabei unterstützen, über konkrete Anfragen/Anträge zu entscheiden.