Eheschließung


Eheschließung

„Die Ehe ist und bleibt die wichtigste Entdeckungsreise, die der Mensch unternehmen kann.“ Sören Kierkegaard

Die förmliche Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung erfolgt persönlich bei dem Standesamt der Stadt, in der einer der Heiratswilligen (oder beide) mit Erst- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Möchte man an einem anderen Ort die Ehe schließen, wird das gewünschte Standesamt nach der Anmeldung im zuständigen Standesamt ermächtigt, die Ehe zu schließen. Wer gern in Porta Westfalica die Ehe schließen möchte, aber nicht hier gemeldet ist, kann ebenso verfahren. Wer im Ausland heiraten möchte, wendet sich an die Botschaft des jeweiligen Landes, Informationen hierzu sind erhältlich über das Auswärtige Amte www.auswaertiges-amt.de. Das Standesamt berät gern z.B.  bezüglich erforderlicher Unterlagen, der Namensführung sowie einer Nachbeurkundung in Deutschland.

Ein Termin für die Anmeldung kann telefonisch, per E-Mail oder per Kontaktformular angefragt werden. Dies erlaubt, genügend Zeit für die Anmeldung einzuplanen und vermeidet lange Wartezeiten. Das Standesamt wird vorab in einem Telefongespräch klären, welche Unterlagen benötigt werden. Dies kann je nach persönlicher Situation unterschiedlich sein. Bei Anmeldungen mit Auslandsberührung ist ein persönliches Vorgespräch erforderlich. Hierzu ist ein Reisepass vorzulegen, um die Staatsangehörigkeit feststellen zu können. Je nach der jeweiligen Staatsangehörigkeit richten sich die länderrechtlichen Vorschriften. Sofern eine sprachliche Verständigung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, sollte ein Übersetzer/Dolmetscher anwesend sein.

Bei der Anmeldung werden die Daten für die Heirat aufgenommen, rechtliche Fragen angesprochen wie z. B. das Namensrecht und der organisatorische Ablauf der Trauung erläutert. Sollten nicht beide Heiratswillige anwesend sein können, ist vorab eine Beitrittserklärung, d.h. ein schriftliches Einverständnis bzw. eine Vollmacht der nicht teilnehmenden Person, unterschrieben mitzubringen. Diese wird bei einer entsprechenden Mitteilung vor dem Termin zugesandt.

Das Standesamt informiert und berät über die mögliche Namensführung in der Ehe. Nach deutschem Recht gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder Name des Ehemannes oder der Name der Ehefrau kann als Ehenamen bestimmt werden. Als Ehename kann auch der aus einer vorherigen Eheschließung angenommene Name bestimmt werden. Entweder behalten beide Ehepartner ihren bis dahin geführten Namen, ohne dass dieser geändert wird, oder der Ehename wird dem bisherigen Namen vorangestellt oder angefügt. Den mit der Eheschließung festgelegten Ehenamen tragen die Nachkommen aus dieser Ehe.

Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten. Die Terminvergabe für die Eheschließung kann erst nach der Anmeldung erfolgen. Eine frühzeitige Terminvereinbarung für einen Wunschtermin empfiehlt sich, ein Termin für den Tag der Eheschließung kann in der Regel in Porta Westfalica jedoch auch relativ kurzfristig noch vereinbart werden. Vorab können Termine über die Online-Terminanfrage für Trautermine beim Standesamt angefragt