Geburt

Geburt

Nach Geburt eines Kindes stellt das Standesamt der Stadt die Geburtsurkunde aus, in der das Kind geboren wurde. Die Anmeldung soll innerhalb einer Woche erfolgen. Telefonisch kann ein Termin mit dem Standesamt vereinbart und vorab besprochen werden, welche Unterlagen vorzulegen sind. Sofern ein Familienname durch Eheschließung festgelegt ist, ist dem Standesamt der Vorname des Kindes mitzuteilen. Sollte kein Familienname festgelegt sein bzw. keine Ehe geschlossen worden sein, erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Die Mutter kann erklären, dass das Kind den Namen des Vaters erhalten soll. Diese Erklärung ist unwiderruflich. Bei späterer Eheschließung und Festlegung des Namens des Ehegatten als Familienname, erhält das Kind den Namen des Vaters automatisch. Wird die Sorgeerklärung eines Vaters abgegeben, nachdem das Kind bereits einen Familiennahmen hat, so kann der Name des Kindes innerhalb von drei Monaten nach Abgabe der Erklärung neu bestimmt werden.