Winterdienst

Winterdienst

Der Winterdienst ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt. 

  • In der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr (sonn- und feiertags von 09:00 bis 20:00 Uhr) sind gefallener Schnee und entstandene Glätte sofort nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach entstandener Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen werktags bis 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr morgens geräumt werden.
  • Gehwege, kombinierte Geh- und Radwege müssen vom angrenzenden Anlieger von Eis und Schnee freigehalten werden. Sie sind mindestens in einer Breite von 1, 00 Meter zu räumen und mit abstumpfenden Mitteln zu streuen. Bevor gestreut werden kann, muss der Schnee geräumt werden. Gibt es keinen abgegrenzten Gehweg, so ist eine Gehbahn in einer Breite von 1,00 Meter ab begehbaren Fahrbahnrand freizuhalten.
  • Anlieger müssen die Zugänge und Abgänge sowie die Ein- und Ausstiege an Haltestellen für den öffentlichen Nahverkehr räumen. Straßeneinläufe und Hydranten müssen von Schnee und Eis frei gehalten werden.
  • Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges zu lagern. Ein- und Ausfahrten dürfen nicht versperrt werden, Schnee und Eis dürfen nicht auf der Straße abgelegt werden. Hierdurch kann der  Straßenverkehr gefährdet und behindert werden.
  • Schneepflüge drücken teilweise Schnee und Eis von der Fahrbahn auf den Gehweg und in die Einfahrten. Dies ist technisch leider nicht zu vermeiden. Räum- und Streufahrzeugen bitte Vorfahrt gewähren, damit die Straßen schneller geräumt werden können.
  • Müllgefäße sind  bitte an der nächsten befahrbaren und gut erreichbaren Stelle abstellen.


Übersicht Reinigungsklassen:

Reinigungsklasse W1:
Hauptverkehrsstraßen mit hoher Frequentierung. Hier wird der Winterdienst zuerst durchgeführt. Die Straßen werden werktags bis ca. 07:00 Uhr geräumt.

Reinigungsklasse W2:
Weniger befahrene Straßen, z.B. innerörtliche Verbindungsstraßen. Diese Straßen werden als nächstes bedient.

Reinigungsklasse W3:
Gering befahrene Straßen, z.B. Anliegerstraßen. Diese Straßen werden nachrangig bedient.

Reinigungsklasse W4:
Kein
 Winterdienst durch die Stadt Porta Westfalica, nur bei besonderer Gefahr wird nachrangig von der Stadt geräumt.