Wahlbüro für die Bundestagswahl ab 14. August 2017 geöffnet

Für die Bundestagswahl am 24. September 2017 ist das Wahlbüro der Stadt Porta Westfalica ab Montag, dem 14. August 2017, während der allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet und telefonisch erreichbar unter 0571 791 119. E-Mail können gesendet werden an wahlbuero@portawestfalica.de. Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus, Kempstraße 1, Raum 0.34 im Erdgeschoss. Für Fragen zum Wahlverfahren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros gern zur Verfügung.

Wahlbenachrichtigungsbriefe werden bis zum 03. September 2017 allen Wahlberechtigten aus Porta Westfalica zugestellt. Wer bis zu diesem Termin keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich umgehend, spätestens bis zum 08. September 2017, mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen.

Dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist der jeweilige Wahlraum zu entnehmen.
Wird eine Briefwahl gewünscht, können die nötigen Unterlagen bis spätestens 22. September 2017, 18:00 Uhr, bei der Stadt beantragt werden. Im Fall einer nachweislich plötzlichen Erkrankung ist dies auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungsbriefe ist ein entsprechender Antrag aufgedruckt. Es ist auch möglich, einen formlosen, unterschriebenen Antrag unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnungsanschrift zu stellen. Die Briefwahlunterlagen können auch per E-Mail oder online unter www.portawestfalica.de beantragt werden. Ebenso ist auch eine persönliche mündliche, nicht jedoch telefonische, Antragstellung möglich. Hierfür können die Wahlberechtigten mit ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief und dem Personalausweis im Wahlbüro während der allgemeinen Öffnungszeiten persönlich vorsprechen.

Wer für eine andere Person einen Antrag stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Abholung der Unterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.