Antrag Auf Entnahme von grundwasser

Die Stadtwerke Porta Westfalica haben beim Kreis Minden-Lübbecke einen Antrag auf  wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme gestellt. Hierbei handelt es sich um die Fortsetzung der Förderung von Grundwasser zu Trinkwasserzwecken aus vier Bohrbrunnen am Kirchsiek. Die Antragsunterlagen können bei der Stadtver-waltung Porta Westfalica – Sachgebiet Stadtplanung –, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.08, Kempstraße1, Porta Westfalica-Hausberge, zwischen dem 24.08.2015 und dem 25.09.2015 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Einwendungen gegen das Vorhaben sind innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Porta Westfalica, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica oder beim Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, Portastr. 13, 32423 Minden, zu erheben. Aus den Einwendungen muss die ladungsfähige Anschrift des Absenders ersichtlich sein. Außerdem sollten die Einwendungen begründet und die katasteramtlichen Bezeichnungen der Grundstücke des Einwenders (Gemarkung, Flur, Flurstück) angegeben werden. Die ausführliche Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica unter www.portawestfalica.de unter dem Punkt „Aktuelles“ abrufbar.