(siehe auch: vorläufiger Personalausweis)
Wenn Sie in Porta Westfalica Ihren Hauptwohnsitz haben und
Deutsche/r sind, kann ab Geburt ein Personalausweis im Bürgeramt beantragt
werden.
Bis zum 16. Lebensjahr ist das Einverständnis der
Sorgeberechtigten erforderlich.
>> Einverständniserklärung zur Ausstellung
Für einen Personalausweis benötigen Sie:
- Den bisherigen Bundespersonalausweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild
Breite 35 mm, Höhe 45 mm
Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz
Die Kopfhaltung muss gerade sein, der Gesichtsausdruck neutral, die Lippen geschlossen, die Augen offen und deutlich sichtbar. Das Lichtbild muss aus neuerer Zeit sein. Der Hintergrund auf dem Bild muss heller als die Gesichtspartie sein
>> Download der Fotomustertafel - die Heiratsurkunde oder für Ledige die Geburtsurkunde
Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt
- 22,80 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- 37,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu
entrichten.
Bitte beachten Sie
- Den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises müssen Sie persönlich unterschreiben. Aus diesem Grund ist der Antrag persönlich zu stellen. Sie können sich nicht vertreten lassen
- Der Ausweis muss persönlich
abgeholt werden. In besonderen Fällen, z. B. bei Krankheit, kann er durch
einen Bevollmächtigten abgeholt werden, hierbei ist die Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht erforderlich. Der alte Personalausweis muss dabei
abgegeben werden.
- Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Personalausweis 6 Jahre gültig
- Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen worden ist, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Im Bürgeramt wird eine Verlustanzeige aufgenommen. Wird dringend ein Ausweis benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.