Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Georg-Rost-Straße“ im Ortsteil Lerbeck der Stadt Porta Westfalica vom 04.02.2025

Ziel und Zweck der Planung

Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 5,5 ha große Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung „Georg-Rost Straße“.

Verfahrensschritte

Beschluss über die Vorbereitende Untersuchung16.12.2024
Beschluss über die Sanierungssatzung16.12.2024
rechtsverbindlich seit07.03.2025

Verfahrensunterlagen