Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Georg-Rost-Straße“ im Ortsteil Lerbeck der Stadt Porta Westfalica vom 04.02.2025
Ziel und Zweck der Planung
Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 5,5 ha große Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung „Georg-Rost Straße“.
Verfahrensschritte
| Beschluss über die Vorbereitende Untersuchung | 16.12.2024 |
| Beschluss über die Sanierungssatzung | 16.12.2024 |
| rechtsverbindlich seit | 07.03.2025 |
Verfahrensunterlagen