26 (3) "Kreuzbreite"

26 (3) "Kreuzbreite"


Ziel und Zweck der Planung

Ziel ist die Festsetzungen eines allgemeinen Wohngebietes und von Verkehrsflächen in der Gemarkung Eisbergen, Flur 7. Darüberhinaus sollen die gesamten zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes samt erster und zweiter Änderung an die aktuell vorliegende Situation angepasst werden.

Verfahrensschritte

Aufstellungsbeschluss
01.06.2015
Öffentliche Auslegung
26.10 - 27.11.2015
erneute Auslegung
16.05. - 03.06.2016
Satzungsbeschluss26.09.2016
Rechtsverbindlich seit04.11.2016


Verfahrensunterlagen