12 (1) "Im Findel"

Geltungsbereich B12_1


Ziel und Zweck der Planung

Mit dieser 1. Änderung wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 12 „Im Findel“ überplant. Der Geltungsbereich umfasst knapp 15.000 m². Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum im Innenbereich.

Verfahrensschritte

Aufstellungsbeschluss16.12.2024
Frühzeitige Beteiligung23.01.2025 - 28.02.2025
Auslegungsbeschluss01.09.2025
Auslegung § 3 (2) BauGB02.02.2026-06.03.2026

Verfahrensunterlagen