12 (1) "Im Findel"

© Stadt Porta Westfalica
Ziel und Zweck der Planung
Mit dieser 1. Änderung wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 12 „Im Findel“ überplant. Der Geltungsbereich umfasst knapp 15.000 m². Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum im Innenbereich.
Verfahrensschritte
| Aufstellungsbeschluss | 16.12.2024 |
| Frühzeitige Beteiligung | 23.01.2025 - 28.02.2025 |
| Auslegungsbeschluss | 01.09.2025 |
| Auslegung § 3 (2) BauGB | 02.02.2026-06.03.2026 |
Verfahrensunterlagen