Information zu Verzögerungen beim Winterdienst und bei der Entsorgung von Abfall  


Die Mitarbeiter des Baubetriebshofes sind ab 04:00 Uhr im unermüdlichen Winterdiensteinsatz, teils in Doppelschichten, und geben stets ihr Bestes, um die Straßen frei zu bekommen. Verkehrsteilnehmende können einiges dazu beitragen, den Winterdienst zu unterstützen und für die eigene Sicherheit zu sorgen, indem Abstand gehalten wird, Fahrzeuge nicht so geparkt werden, dass der Winterdienst behindert wird und die entsprechende Geduld aufgebracht wird, wenn es zu Verzögerungen z.B. durch Winterdienstfahrzeuge kommt. Verzögerungen können auch eintreten, wenn Räumfahrzeuge ausfallen oder die Verfügbarkeit von Salz nicht gegeben ist, wie es notwendig wäre. Salz wird insbesondere knapp, wenn Schnee und Eis flächendeckend in ganz Deutschland zur Herausforderung werden.


Die Wetterlage führt nicht nur in Porta Westfalica, sondern in der Regel für alle Verkehrsteilnehmenden zu Einschränkungen und auch zu gewissen Gefährdungen. Darüber hinaus gilt dies für alle Straßen von der Autobahn bis zu den städtischen Straßen in den Wohngebieten. Davon betroffen ist auch der Abfallentsorger, der mit großen, tonnenschweren Fahrzeugen vor allem bei glatten Straßen enge Nebenstraßen nur schwer oder gar nicht anfahren kann.


Der von der Stadt Porta Westfalica beauftragte Entsorger weist darauf hin, dass der Wintereinbruch bundesweit zu Störungen bei der Sammlung von Abfällen und Wertstoffen führt. Aufgrund verschneiter und vereister Straßen können derzeit in vielen Regionen Deutschlands Abfälle und Wertstoffe nicht pünktlich abgeholt werden. Es wird im Einzelfall entschieden, ob die Sammeltouren durchgeführt werden können ohne die Verkehrsteilnehmenden zu gefährden. Die Stadt Porta Westfalica steht im Austausch mit dem beauftragten Entsorger, um möglichst schnell bürgerfreundliche Lösungen zu finden. Sollten Abfalltonnen witterungsbedingt nicht geleert worden sein, werden diese zu einem späteren Zeitpunkt abgefahren.


Da gegenüber der Stadtverwaltung mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass die Zahlung von Gebühren einen Anspruch auf die Erfüllung der Pflichten beinhaltet, wird an dieser Stelle auf die gesetzlichen Regelungen Bezug genommen. Die Straßenreinigung und Entsorgung von Abfällen wird über Gebühren abgerechnet, mit denen die materiell und personell vorgehaltenen sowie die erbrachten Leistungen von den Einwohnerinnen und Einwohnern finanziert werden. Die Kommune ist hier verpflichtet, sorgsam zu wirtschaften. Dies bedeutet u.a., dass vorgehaltene Leistungen sich nicht an einigen Wochen im Jahr orientieren dürfen, in denen die Leistungskapazitäten äußerst strapaziert werden oder tatsächlich nicht ausreichend sind, um eine Wetterlage zu bewältigen. Diese Kosten würden in die Gebührenhöhe mit eingerechnet werden und für die Gebührenzahler höhere Kosten verursachen. Deshalb hat der Gesetzgeber geregelt, dass eine satzungsgemäße Leistung des Winterdienstes, wie sie die Straßenreinigungssatzung der Stadt Porta Westfalicas vorsieht, nicht unter jeder Bedingung erfüllbar sein muss. Der Gesetzgeber hat insofern nicht nur Pflichten, sondern auch Grenzen des kommunalen Winterdienstes aufgezeigt. Hierzu gehört, dass

  • die vorzuhaltenden Kapazitäten einen zumutbaren Umfang nicht übersteigen müssen,
  • die Grenzen der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen sind bei Extremwetter wie z.B. anhaltender Schneefall oder flächendeckender Eisregen,
  • Dringlichkeitsstufen priorisiert werden, nach denen Hauptverkehrsstraßen, Rettungswege, Gefahrenstellen, Schulwege vorrangig und  Wohn- und Nebenstraßen oft deutlich später geräumt werden und
  • dass von den Verkehrsteilnehmenden erwartet werden kann, dass sie sich trotz einer beschlossenen Satzung der Kommune den winterlichen Bedingungen anpassen.

 

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass der Winter gewisse Herausforderungen mit sich bringt und darüber hinaus wird darum gebeten, dass sich alle Verkehrsteilnehmenden umsichtig verhalten.