Personenstandsurkunden - Anforderung

  • Leistungsbeschreibung

    Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:

    1.    Eheurkunden
    3.    Lebenspartnerschaftsurkunden
    4.    Geburtsurkunden
    5.    Sterbeurkunden

    Aus allen Personenstandsregistern können beglaubigte Registerausdrucke bzw. Registerabschriften ausgestellt werden. Beglaubigte Urkunden werden von dem Standesamt ausgestellt, das den Eintrag vorgenommen hat. Urkunden müssen persönlich und unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses im Standesamt abgeholt werden oder sie werden nach schriftlicher Anforderung zugesandt. Eine telefonische Vorbestellung einer Urkunde ist möglich. Gebührenfreie Personenstandsurkunden laut Bundes- oder Landesrecht werden gesondert ausgewiesen. Hierzu gehören z.B. Urkunden zur Vorlage bei der Rentenversicherung, für die Gewährung von Kindergeld oder von Erziehungsgeld, für den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt u.a.

    Eheurkunden werden bei der Eheschließung erstellt und ausgehändigt. Die Urkunde gibt den aktuellen Stand des Eheregisters wieder. Neben persönlichen Daten enthält sie Ort und Tag der Eheschließung sowie ggf. die rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. Ist die Ehe aufgelöst, so werden in der Eheurkunde Anlass und Zeitpunkt der Auflösung angegeben. Für Lebenspartnerschaftsurkunden wird gleichermaßen verfahren.

    1.    Eheurkunden
    3.    Lebenspartnerschaftsurkunden
    4.    Geburtsurkunden
    5.    Sterbeurkunden


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