Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Spezielle Hinweise für - Stadt Porta Westfalica

    Mit "Übermittlungssperren" können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.

    Folgende Übermittlungssperren können Sie hier online bei Ihrer Meldebehörde einrichten:

    • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
    • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
    • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
    • Auskünfte an Adressbuchverlage
    • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

    Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.
    Das Einrichten von Übermittlungssperren ist kostenfrei.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Porta Westfalica

    Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

    Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen 

    Widerspruch gegen Weitergabe im Falle eines Alters- oder Ehejubiläums (z.B. 75. Geburtstag oder goldene Hochzeit)

    Widerspruch gegen die Auskunft an Adressbuchverlage

    Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres)