Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
    • Wenn eine öffentliche Fläche im Zusammenhang mit einer Baustelle mitbenutzt werden soll, stellt dies eine Sondernutzung der öffentlichen Fläche dar.
    • Es muss eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden
    • Die Sondernutzungserlaubnis muss vorliegen, bevor mit der Sondernutzung begonnen wird.
    • Die Sondernutzung darf weder Personen noch öffentliche Belange beeinträchtigen.
    • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.
    • Zuständig: Die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Sondernutzung stattfinden soll
    Spezielle Hinweise für - Stadt Porta Westfalica

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung erforderlich.

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn auf Ihrer Baustelle nicht genug Platz ist, können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Fläche zu benutzen. Wenn Sie öffentliche Flächen im Zusammenhang mit Ihrer Baustelle nutzen wollen, stellt dies eine Sondernutzung dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Porta Westfalica

    Von Arbeitsstellen an Straßen gehen besondere Gefahren aus. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt deshalb Arbeitsstellen an Straßen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Arbeiten im Straßenraum [§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StVO] und Straßenbauarbeiten [§ 45 Abs. 2 Satz 1 StVO]), nur zu, wenn der (Bau-)Unternehmer vor Beginn der Arbeiten von der zuständigen Behörde eine Anordnung zur Sicherung der Arbeitsstelle (Arbeitsbereich) und zur Sicherung und Ordnung des Verkehrs an der Arbeitsstelle (Verkehrsbereich) eingeholt und ausgeführt hat (§ 45 Abs. 6 Satz 1 StVO). Mit Arbeiten, welche sich auf den Straßenverkehr auswirken, darf erst begonnen werden, wenn die Arbeitsstelle sowie die (verkehrsrechtlichen) Sicherungsmaßnahmen »behördlich genehmigt« und die Sicherungsmaßnahmen ausgeführt worden sind. Sie sind dann zu beenden, wenn die Frist der verkehrsrechtlichen Anordnung abgelaufen ist.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Porta Westfalica

    Sachkundenachweis "MVAS-99"

    Lageplan oder Stadtplanausschnitt im markierten Baufeld

    Verkehrszeichenplan oder Regelplan (RSA-Nr)

  • Voraussetzung

    Spezielle Hinweise für - Stadt Porta Westfalica

    Für eine verkehrsrechtliche Anordnung müssen Sie als verantwortliche Person Inhaber oder Inhaberin eines entsprechenden fachlichen Zertifikates sein (MVAS 99 oder ZTV-SA 97).

  • Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.
  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

  • Anträge / Formulare


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Zuständige Mitarbeitende