Erteilung einer Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
Kurztext
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung
- Abweichend zu den Ausnahmen des Arbeitszeitgesetzes, lassen sich weitere Ausnahmen durch die zuständige Behörde erteilen. Dies gilt für Unternehmen, bei denen eine Sonn- und Feiertagsbeschäftigung erforderlich ist, um tägliche Bedürfnisse zu befriedigen.
Außerdem können Ausnahmen erteilt werden, wenn Unterbrechungen oder Aufschübe im Unternehmen für erhebliche Probleme sorgen. - zuständig: örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz
Leistungsbeschreibung
Sie können als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine Ausnahme der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen:
- wenn Sie Arbeitnehmende beschäftigen müssen, um tägliche oder besondere Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen.
- Besondere Bedürfnisse liegen vor, wenn Waren oder Dienstleistungen von einem wesentlichen Teil der Bevölkerung als täglich wichtig empfunden wird. Außerdem muss das Fehlen als Mangel empfunden werden.
- W ünschenswerte Waren und Dienstleistungen reichen nicht zur Ausnahmeerteilung aus.
Eine Ausnahme können Sie ebenfalls beantragen, wenn eine Unterbrechung oder Aufschub von Arbeiten:
- nicht möglich ist.
- nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich ist.
- besondere Gefahren für Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmenden entstehen.
- zu erheblichen Belastungen für die Umwelt, Energie- oder Wasserversorgung führt.
- die Beschäftigung sichert.
- das Gemeinwohl schützt.
Spezielle Hinweise für - Stadt Porta WestfalicaAn Sonntagen und an Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind insbesondere
- Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
- Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
- Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören (z.B. Ausstellungs- oder Filmproduktionsfahrzeuge)
Das Verbot gilt nicht für die Beförderung von
- frischer Milch,
- frischem Fleisch und
- frischen Fischen oder
- leichtverderblichem Obst und Gemüse,
Unter bestimmten Voraussetzungen können für die Durchführung von dringenden Transporten Ausnahmen vom Sonn- bzw. Feiertagsfahrverbot durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt werden.
Rechtsgrundlage
§ 13 Absatz 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__13.html
§ 13 Absatz 2 (ArbZG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__13.html
Spezielle Hinweise für - Stadt Porta WestfalicaErforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Stadt Porta Westfalica- Antragsvordruck
- Dringlichkeitsbescheinigung
Verfahrensablauf
Eine Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie die Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit schriftlich beantragen wollen:
- Füllen Sie das betreffende Antragsformular vollständig aus.
- Senden Sie dieses an die örtlich zuständige Behörde, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen.
- Sind die erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
- Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, andernfalls einen Ablehnungsbescheid.
- Die örtlich zuständige Behörde wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden.
- Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.
Wenn Sie die Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit online beantragen möchten, sind die folgenden Schritte durchzuführen:
- Aufruf des Online Dienstes
- Füllen Sie die Felder des Online Dienstes vollständig aus und übersenden es an die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen und Nachweise.
- Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
- D ie örtlich zuständige Behörde prüft den Antrag.
- Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, andernfalls einen Ablehnungsbescheid.
- Der Bescheid geht Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zu.
- Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.
Spezielle Hinweise für - Stadt Porta WestfalicaFür die Antragstellung nutzen Sie bitte bevorzugt das bereitgestellte Onlineformular. Eine Beantragung per Briefpost, Telefax oder E-Mail ist jedoch ebenso möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt Porta WestfalicaEine Einzelgenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauerausnahmegenehmigung bis zu einem Jahr darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung auch die Notwendigkeit einer regelmäßiger Beförderung feststeht.
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