Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Leistungsbeschreibung
Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Spezielle Hinweise für - Stadt Porta WestfalicaEin Handwerkerparkausweis kann von Handwerks- und sonstigen Betrieben beantragt werden, wenn sie Reparatur- und Montagearbeiten durchführen und dazu
- Service- und Werkstattfahrzeuge mit einer festen Firmenaufschrift (Mindestgröße DIN A4) einsetzen und
- schweres oder umfangreiches Material oder Werkzeug transportieren.
Geltungsbereiche
Der OWL-Handwerker-Parkausweis gilt in allen Städten und Gemeinden des Regierungsbezirkes Detmold
- im eingeschränkten Halteverbot
- in Halteverbotszonen auch außerhalb gekennzeichneten Flächen
- an Parkuhren/Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen
- bei Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
Er gilt nicht
- zum Parken/Halten auf Fußgängerzonen
- zum Parken/Halten auf Gehwegen
- zum Parken/Halten im absoluten Halteverbot
- in Parkhäusern oder auf privaten Parkplätzen
- für Betriebe, die reine Ladetätigkeiten ausführen
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Voraussetzung
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Spezielle Hinweise für - Stadt Porta WestfalicaDer OWL-Handwerker-Parkausweis wird außschließlich für Service- und Werkstattfahrzeuge von Handwerkern bzw. Handwerksbetrieben mit Betriebssitz in Porta Westfalica ausgestellt (insbesondere für Fahrzeuge, die zu einer in der Anlage aufgeführten Berufsgruppen gehören);er dient nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte. Als Nachweis der Berechtigung ist die Handwerkskarte vorzulegen, auf der die Eintragung in die Handwerksrolle bestätigt ist.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Spezielle Hinweise für - Stadt Porta WestfalicaAnträge sind online ausfüllen und abzuschicken
oder
vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Porta Westfalica einzureichen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Stadt Porta WestfalicaDer OWL-Handwerker-Parkausweis ist für 12 Monate gültig und gilt "rund um die Uhr" an jedem Tag in der Woche bei der Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten. Die Genehmigung wird für den jeweiligen Handwerksbetrieb ausgestellt. Ein bestimmtes Fahrzeugkennzeichen wird nicht eingetragen. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um Fahrzeuge im Eigentum des Betriebes oder z.B. um Mietfahrzeuge handelt.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Porta WestfalicaFür die Genehmigung des Handwerkerparkausweises fallen Gebühren in Höhe von 120 € für einen Zeitraum von 12 Monaten an.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Stadt Porta Westfalica14 Tage