Illegal Schlachtabfälle entsorgt
Kopf, Läufe und Innereien der Schafe wurden im Bereich Restebrink, Frettholzweg und Arkstraße vorgefunden. Die Ohrmarken waren durch den oder die Verursacher entfernt worden. Müll wild zu entsorgen ist generell verboten. Das Ablagern von Schlachtabfällen in der freien Natur wird als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro bestraft. Bei unsachgemäßer Tötung der Tiere kann auch eine Straftat vorliegen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Schlachtabfälle ein hohes Infektionsrisiko für Mensch und Tier mit sich bringen. Sie dürfen ausschließlich in den dafür zugelassenen Entsorgungseinrichtungen und entsprechend der Seuchenhygiene beseitigt werden. In den vorliegenden Fällen hat der Wirtschaftsbetrieb der Stadt Porta Westfalica die Abfälle ordnungsgemäß beseitigt. Das Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke wurde informiert.
Wer derartige Abfälle findet, sollte dies unbedingt dem Ordnungsamt mitteilen. Darüber hinaus wird darum gebeten, sachdienliche Hinweise zur Aufklärung von illegalen Müllablagerungen zu geben, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden.
Dienlich sind in solchen Fällen Fahrzeugkennzeichen, Personenbeschreibungen und
auch Fotos. Ansprechpartner ist Herr Detlef Brand unter der Telefonnummer
0571-791254.