Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen in Porta Westfalica
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Im Dickert“ im Ortsteil Holtrup wird beabsichtigt, die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche zu reduzieren und die überbaubaren Grundstücksflächen in einem nutzungseingeschränkten Gewerbegebiet anzupassen.
In Porta Westfalica-Vennebeck wird der Bebauungsplan Nr. 65 „Bahnhof Vennebeck“ aufgestellt. Ziel ist die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage.
Der Bebauungsplan Nr. 71, „Falkenstraße“ in PW-Hausberge, wird erneut ausgelegt mit dem Ziel, ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.2.1 „Misch-/Gewerbegebiet Barkhausen nördlich des Niedernfeldweges wird ein nutzungseingeschränktes Gewerbegebietes ausgewiesen.
Bürgerinnen und Bürger können während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung in dem vorgenannten Zeitraum die Unterlagen zu den Bebauungsplänen im 2. OG des Rathauses der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, einsehen und Anregungen und Bedenken vorbringen.