Die Förderung richtet sich an alle privaten Hauseigentümer und Erbbauberechtigte innerhalb der Stadt Porta Westfalica, sowohl für bestehende Grundstücke als auch für Neubaugebiete.
Die Fördermittel bestehen aus einem einmaligen Zuschuss pro Hausgrundstück, der für Zisternen mit einem Mindestfassungsvermögen von 4m³ gewährt wird. Bei Anlagen von 4m³ bis 5m³ beträgt die Fördersumme 500 Euro, für jeden weiteren Kubikmeter bis zu maximal 10m³ zusätzlichem Fassungsvermögen wird ein weiterer Zuschuss von 50 Euro pro Kubikmeter gewährt. Die Höchstgrenze der Förderung liegt bei 750 Euro.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass vor Beantragung der Mittel noch nicht mit den Arbeiten begonnen wurde. Nicht gefördert werden Zisternen mit einem Anschluss an das bestehende Hauswassernetz, beispielswiese zur Toiletten- oder Waschmaschinennutzung. Ebenfalls nicht förderfähig sind oberirdische Regenwasserrückhaltungen.
Ein Antrag auf Förderung kann schriftlich vor Baubeginn unter Angabe des betreffenden Hausgrundstückes, des Fassungsvolumens der Zisterne und der Bankverbindung des Eigentümers bei der Stadt Porta Westfalica eingereicht werden.
Insgesamt stehen 40.000 Euro im Jahr 2024 für die Bezuschussung der Zisternen im städtischen Haushalt bereit.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahme, Abnahme durch die Stadtverwaltung und Vorlage einer Rechnungskopie.
Das Antragsformular, sowie weitere Informationen stehen unter www.portawestfalica.de/zisternenfoerderung/