Förderung der Kulturarbeit in Porta Westfalica


Antragsberechtigt sind freie Kulturträger, Künstlerinnen und Künstler, Initiativen, gemeinnützige Vereine und Einzelpersonen, die ihren Wohnort oder Sitz in der Stadt Porta Westfalica haben.

Seit dem 01.07.2025 können in begründeten Ausnahmefällen auch Antragsteller ohne Sitz in Porta Westfalica gefördert werden, sofern die beantragte Maßnahme nachweislich in Porta Westfalica stattfindet, einen erkennbaren Bezug zum kulturellen Leben der Stadt aufweist und von besonderem öffentlichem Interesse ist.

Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag ist unter www.portawestfalica.de veröffentlicht.

Die Zuwendungen werden nur dann gewährt, wenn nachgewiesen wird, dass das Zuwendungsziel nicht mit Eigenmitteln oder sonstigen Drittmitteln erreichbar ist.

Förderanträge für das Jahr 2025 können noch bis zum 22.08.2025 gestellt werden, da die Fördersumme noch nicht ausgeschöpft ist.

Nähere Informationen können der unter www.portawestfalica.de veröffentlichten Richtlinie zur Förderung der Kulturarbeit in Porta Westfalica entnommen werden.