Förderung der Kulturarbeit in Porta Westfalica


Gefördert werden Projekte, Formate und Veranstaltungen, die sich durch überzeugende kulturelle Konzepte, durch Innovativität, inhaltliche Qualität und Nachhaltigkeit auszeichnen. Fördervoraussetzung ist, dass das Projekt nicht mit Eigenmitteln oder sonstigen Drittmitteln erreichbar ist.

Antragsberechtigt sind freie Kulturträger, Künstlerinnen und Künstler, Initiativen, gemeinnützige Vereine und Einzelpersonen, die ihren Wohnort oder Sitz in der Stadt Porta Westfalica haben. Seit Juli 2025 können in begründeten Ausnahmefällen auch Antragstellende ohne Sitz in Porta Westfalica gefördert werden, sofern die beantragte Maßnahme nachweislich in Porta Westfalica stattfindet, einen erkennbaren Bezug zum kulturellen Leben der Stadt aufweist und von besonderem öffentlichem Interesse ist.

Die schriftlich zu stellenden Anträge sind jeweils bis zum 31. Dezember für das folgende Jahr zu stellen. Sofern die Fördersumme noch nicht voll ausgeschöpft ist, können über den Stichtag hinaus weitere Anträge für das laufende Haushaltsjahr eingereicht werden. Weitere Informationen sowie das Antragsformular befinden sich unter https://www.portawestfalica.de/stadtleben/buergerschaftliches-engagement/staedtische-kulturfoerderung/.