Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 07.10.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 89 „Hornacker III“ (als Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen. Ziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes in der Gemarkung Lerbeck, Flur 1.

Zeichnung Bebauungsplan 89

Diese Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt. Demzufolge ist eine Umweltprüfung nicht erforderlich.

Darüber hinaus hat der Ausschuss für Planung und Umweltschutz in seiner Sitzung am 07.10.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 85 „Kindertagesstätte am Badezentrum“ öffentlich auszulegen. Ziel ist Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit sozialen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen in der Gemarkung Hausberge, Flur 4.

Zeichnung Bebauungsplan 85

Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
- Wesentliche Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter als Teil der Begründung
- Auswirkung auf das Schutzgut Tiere als Teil des Fachbeitrags Artenschutz

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Boden, auf Wasser, auf das Klima sowie auf die Landschaft geprüft. 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden finden sich im Umweltbericht
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Versiegelung, Schutzwürdigkeit und Versickerungsfähigkeit 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich im Umweltbericht
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Grundwasser, Wasserschutzgebiete und Versickerungsfähigkeit

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima finden sich im Umweltbericht
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Nutzungsstruktur, Versiegelung und Bepflanzung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut biologische Vielfalt, Pflanzen und Tiere finden sich im Umweltbericht und im Fachbeitrag Artenschutz
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Baubedingte Eingriffe, anlagebedingte Wirkfaktoren und betriebsbedingte Faktoren

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild finden sich im Umweltbericht
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: vorhandene Nutzungsstruktur und Freiflächen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch finden sich im Umweltbericht
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Luftschadstoffe, Lärm, Erholungs- sowie Freizeitnutzung und Abfälle


Auslegung der 115. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte am Sprengelweg“ in PW-Holtrup gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 07.10.2019 beschlossen, die 115. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte am Sprengelweg“ einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel ist Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke in der Gemarkung Hausberge, Flur 4.

Zeichnung 115. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte am Sprengelweg“

Folgende allgemeingültige umweltrelevante Informationen liegen zu diesem Bauleitplan vor:
- Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, TA Oberbereich Bielefeld
- Flächennutzungsplan der Stadt Porta Westfalica
- Landschaftsplan Porta Westfalica
- Übersichtskarten mit Trinkwasserschutzgebieten sowie FFH-Gebieten
- Karte „Schutzwürdige Böden“, Geologischer Dienst NRW, Krefeld
- Digitale Bodenkarte von NRW, Geologischer Dienst NRW, Krefeld  

Darüber hinaus liegen für diese Planung die folgenden konkreten umweltbezogenen Informationen vor:
- Umweltbericht als Teil der Begründung (Der Umweltbericht beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen dieser Planung bezogen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist zu prüfen, inwieweit weitergehende Anforderungen in den Umweltbericht aufzunehmen sind) Stand September 2019, ILB Planungsbüro Rinteln
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer, Schreiben vom 31.07.2019, zu dem Schutzgut Boden
- Stellungnahme der Bezirksregierung Detmold, Schreiben vom 02.08.2019, zum Schutzgut Wasser
- Stellungnahme der ANU Minden-Lübbecke, Schreiben vom 03.08.2019, zum Schutzgut Pflanzen
- Stellungnahme des BUND, Schreiben vom 05.08.2019, zu dem Schutzgut Pflanzen
- Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW, Schreiben vom 21.08.2019, zum Schutzgut Boden
- Stellungnahme des Kreises Minden-Lübbecke, Schreiben vom 22.08.2019 zu den Schutzgütern Pflanzen und Wasser

Die oben genannten Entwürfe, einschließlich der Begründungen und verfahrensrelevanten Unterlagen, liegen in der Zeit vom 18.11. bis 20.12.2019 während der Dienststunden, und zwar

Montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwochs geschlossen
Donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr

in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, 2. OG, im Flur an der Informationswand, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich, per Email oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung vorgebracht werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin für die Einsichtnahme in der Abteilung Stadtplanung zu vereinbaren (Tel.: 0571/791-321 oder -322). Zusätzlich sind die o.g. Planunterlagen gem. § 4a Abs. 4 BauGB im Internet auf der Seite der Stadt Porta Westfalica unter www.portawestfalica.de/bauleitplanung in der Rubrik „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) BauGB ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (3) BauGB, eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Porta Westfalica, 29.10.2019
Der Bürgermeister

Bernd Hedtmann