Bauleitplanung

Bauleitplanung

Die Instrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Während ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet gilt und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen darstellt, bestimmt ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan)  die Bebaubarkeit i. d. R. abschließend und damit rechtsverbindlich als Satzung für konkret abgegrenzte Bereiche. Beide Planinstrumente können im Weiteren geändert, der Bebauungsplan auch ergänzt oder aufgehoben werden. Aus dem Flächennutzungsplan heraus werden die einzelnen Bebauungspläne entwickelt. Bebauungspläne treffen gegenüber den Bürger*innen und allen öffentlichen und privaten Einrichtungen und Stellen verbindliche Aussagen für Teilgebiete der Stadt Porta Westfalica über die mögliche Nutzung der darin enthaltenen Grundstücke. Vorhaben- und Erschließungspläne sowie vorhabenbezogene Bebauungspläne zählen ebenfalls zu den „normalen“ Bebauungsplänen. Bebauungspläne sind Satzungen und gehören damit zum Ortsrecht der Gemeinde.

Über den Beginn eines Bauleitverfahrens wird die Öffentlichkeit durch Amtliche Bekanntmachungen informiert, die im Internet veröffentlicht und vor dem Rathaus ausgehängt werden. In der Regel erfolgt ein Hinweis in der Tagespresse auf die Veröffentlichung. Bei einem Planaufstellungsverfahren wird die Öffentlichkeit in der Regel mehrfach beteiligt und die Bürger*innen werden gleich zu Beginn des Verfahrens über die allgemeinen Ziele und Zwecke der beabsichtigten Planung informiert. Die Planunterlagen werden für einen Monat ausgelegt und ein Erörterungstermin findet in diesem Zeitraum statt. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung haben Bürger*innen die Gelegenheit, Bedenken und Anregungen zum jeweiligen Planentwurf vorzutragen sowie zu Protokoll zu geben. Die eingegangenen Bedenken und Anregungen werden gesammelt und für den planerischen Abwägungsprozess im zuständigen Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen oder im Rat vorbereitet.  Über die Eingaben in diesem Verfahrensschritt entscheidet der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen. Im nächsten Schritt erfolgt die öffentliche Auslegung des Bauleitplanentwurfes. Auch hier können Anregungen und Bedenken zur Planung vorgebracht werden. Über diese Eingaben entscheidet der Rat der Stadt Porta Westfalica vor dem abschließenden Feststellungs- (Flächennutzungsplan) oder Satzungsbeschluss (Bebauungsplan). Wird aufgrund von Eingaben der Bauleitplan noch mal verändert, so wird dieser in die Verwaltung zurückverwiesen, um ihn erneut öffentlich auszulegen, bevor ein abschließender Beschluss durch den Rat der Stadt Porta Westfalica erfolgen kann. Bei einem sogenannten vereinfachten oder beschleunigten Verfahren findet nur eine einmalige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz fasst also in öffentlicher Sitzung die verfahrensleitenden Beschlüsse: Aufstellungs- (Änderungs-/Ergänzungs-/Aufhebungs-) und Auslegungsbeschluss; den das Verfahren abschließenden Feststellungsbeschluss (bei Flächennutzungsplanänderungen) bzw. Satzungsbeschluss (bei Bebauungsplänen) fasst der Rat der Stadt Porta Westfalica in öffentlicher Sitzung.

Der Flächennutzungsplan mit allen wirksam gewordenen Änderungen sowie alle in Kraft getretenen Bebauungspläne und Satzungen können während der Dienststunden eingesehen werden. Die Mitarbeiter*innen des Sachgebietes Stadtplanung geben gerne Auskunft über deren Inhalte.


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