Wahlbekanntmachung Stichwahl Landrat
Am 15. Juni 2014
findet die
Stichwahl des Landrates des Kreises Minden-Lübbecke
statt.
- Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
- Die Stadt Porta Westfalica ist in 25 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten in der Zeit vom 22. April 2014 bis zum 4. Mai 2014 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Bei Zuzug oder Umzug zwischen dem 20.04.2014 und dem 24.05.2014 gelten die Angaben in den nachträglich übersandten Wahlbenachrichtigungen.
Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind als solche ausgewiesen. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindebehörde Bürgermeister der Stadt Porta Westfalica, Rathaus I, Wahlamt (Konferenzraum I, Zimmer 1.06), Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, zur Einsichtnahme aus.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse um 15.30 Uhr im Rathaus I der Stadt Porta Westfalica, Zimmer-Nr. 0.04, 0.23, 1.36, 2.03, 2.22, und im Konferenzraum II (Durchgang durch Zimmer 3.01), Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica zusammen. - Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
Die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier sind zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraums jeweils einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl ausgehändigt.
Der Wähler hat für die Stichwahl zur Landratswahl eine Stimme, die abgegeben wird, indem durch Ankreuzen oder durch andere Weise kenntlich gemacht wird, welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
Auf dem Stimmzettel kann nur ein Bewerber für das Amt des Landrates gekennzeichnet werden. Der Stimmzettel ist hellchamois mit schwarzem Aufdruck.
Der Stimmzettel muss von den Wählern in der Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. - Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk wie auch die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in den Briefwahlvorständen sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Stören des Wahlgeschäfts möglich ist.
- Wähler, die einen Wahlschein besitzen, können an der Wahl
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk im Gebiet des Kreises Minden-
Lübbecke
oder
durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einem amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag beschaffen.
Der gelbe Wahlbrief mit dem amtlichen Stimmzettel in dem verschlossenen grünen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht. Ein später eingehender Wahlbrief wird bei der Wahl nicht berücksichtigt.
Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Umschlag genannten Stelle abgegeben werden. - Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).
Wer unbefugt wählt, sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie in einem Bereich mit einem Abstand von weniger als zwanzig Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr unzulässig.
Porta Westfalica, 28.05.2014
Stadt Porta Westfalica
Der Bürgermeister
Stephan Böhme