Wahl des Bürgermeisters voM 25.05.2014 gültig
- Der Rat der Stadt Porta Westfalica hat einstimmig in seiner Sitzung am 22.09.2014 nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss am 12.08.2014 festgestellt, dass keiner der unter § 40 Abs. 1 Buchstaben a – c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt und die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Porta Westfalica vom 25.05.2014 gemäß § 46 b i. V. m. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz für gültig erklärt.
- Gegen diesen Beschluss kann gemäß § 46b i. V. m. § 41 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage steht auch der Aufsichtsbehörde zu. Ein Vorverfahren nach dem 8. Abschnitt der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt.
- Diese Bekanntmachung gilt als Bekanntgabe im Sinne des § 41 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz.
Porta Westfalica, 26.09.2014
Stefan Mohme
stellv. Wahlleiter