Wahl der Vertretung gültig
- Der Rat der Stadt Porta Westfalica hat mit 23 Stimmen dafür und 14 Gegenstimmen in seiner Sitzung am 22.09.2014 nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss am 12.08.2014 festgestellt, dass keiner der unter § 40 Abs. 1 Buchstaben a – c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt und die Wahl der Vertretung der Stadt Porta Westfalica vom 25.05.2014 gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz für gültig erklärt.
- Gegen diesen Beschluss kann gemäß § 41 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage steht auch der Aufsichtsbehörde zu. Ein Vorverfahren nach dem 8. Abschnitt der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt.
- Diese Bekanntmachung gilt als Bekanntgabe im Sinne des § 41 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz.
Porta Westfalica, 26.09.2014
Stefan Mohme
stellv. Wahlleiter