Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises

Der unbefugte Gebrauch des Ausweises wird strafrechtlich verfolgt. Sollte der Ausweis gefunden werden, wird gebeten, ihn der Stadt Porta Westfalica, FB I/SG 10/110, Kempstr. 1, 32457 Porta Westfalica, zuzuleiten. 

Porta Westfalica, 23.07.2014

Stadt Porta Westfalica


Der Bürgermeister
Bernd Hedtmann