Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises
Der unbefugte Gebrauch des Ausweises wird strafrechtlich verfolgt. Sollte der Ausweis gefunden werden, wird gebeten, ihn der Stadt Porta Westfalica, FB I/SG 10/110, Kempstr. 1, 32457 Porta Westfalica, zuzuleiten.
Porta Westfalica, 23.07.2014
Stadt Porta Westfalica
Der Bürgermeister
Bernd Hedtmann