Öffentliche Zustellung Gewerbesteuerbescheid Zimmermann
Gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (VwZG) in der derzeit gültigen Fassung, i. V. m. § 122 der Abgabenordnung (AO) sowie § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungs-gesetzes für das Land Nordrhein Westfalen vom 07.03.2006 (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) in der derzeit gültigen Fassung und § 14 der Hauptsatzung der Stadt Porta Westfalica,wird der Gewerbesteuerbescheid und Gewerbesteuermessbescheid vom 11.03.2014,
Kassenzeichen: 010001441863
Herrn
Peter Zimmermann
(letzte bekannte Meldeanschrift)
Alte Poststraße 24 a
32457 Porta Westfalica
öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Person postalisch nicht zu erreichen ist.
Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Veröffentlichung im Amtlichen Kreisblatt für den Kreis Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden.
Der Gewerbesteuerbescheid und Gewerbesteuermessbescheid liegt im Sachgebiet Kämmerei und Steuern der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, Zimmer 1.17, 32457 Porta Westfalica für den Empfänger aus und kann dort vom Empfänger eingesehen werden.
Nach § 10 Abs. 2 VwZG gilt der Bescheid an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung zwei Wochen verstrichen sind. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten.
Porta Westfalica, 19.05.2014
Stadt Porta Westfalica
Der Bürgermeister