Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 (2) BauGB
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 und 13 a BauGB
Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 01.09.2014 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Im Dickert“ in PW-Holtrup aufzustellen. Ziel ist die Reduzierung der festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche und die Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen in einem nutzungseingeschränktem Gewerbegebiet in der Gemarkung Holtrup, Flur 6.

Dieser Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 (3) BauGB aufgestellt. Demzufolge ist eine Umweltprüfung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 20.10.2014 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 65 „Bahnhof Vennebeck“ (Bebauungsplan der Nachverdichtung) neu aufzustellen. Ziel ist die Festsetzung eines „Sondergebietes Photovoltaik“ und einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in der Gemarkung Vennebeck, Flur 3.

Dieser Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Demzufolge ist eine Umweltprüfung nicht erforderlich.
Darüber hinaus hat der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen in seiner Sitzung am 20.10.2014 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 71 „Falkenstraße“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Ziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes in der Gemarkung Hausberge, Flur 4.

Dieser Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt. Demzufolge ist eine Umweltprüfung nicht erforderlich.
Weiterhin hat der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen in seiner Sitzung am 20.10.2014 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.2.1 „Misch- /Gewerbegebiet Barkhausen – nördlich des Niedernfeldweges“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Ziel ist die Festsetzung eines nutzungseingeschränkten Gewerbegebietes in der Gemarkung Barkhausen, Flur 5. Ausgeschlossen wird der Einzelhandel für einen „Bau- und Heimwerkermarkt“.

Dieser Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt. Demzufolge ist eine Umweltprüfung nicht erforderlich.
Der Entwürfe der o.g. Bauleitpläne einschließlich der Verfahrensunterlagen liegen in der Zeit vom 08.12. bis 12.01. 2015 während der Dienststunden, und zwar
- montags von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
- dienstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
- mittwochs geschlossen
- donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
- freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr
in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstr. 1, 2. OG zu jedermanns Einsichtnahme, aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) BauGB ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Porta Westfalica, den 18.11.2014
Der Bürgermeister
Bernd Hedtmann