Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 (2) BauGB

Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 12.05.2014 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 72 „Kampstraße“ in PW-Barkhausen (als Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen. Ziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes in der Gemarkung Barkhausen, Flur 4. 

B-Plan 72 Skizze.jpg

Dieser Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Demzufolge ist eine Umweltprüfung nicht erforderlich.

Außerdem hat der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen in o.g. Sitzung beschlossen, den von ihm gebilligten Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Vennebeck-Ost“ nebst Begründung und Umweltbericht (einschl. Fachbeitrag Artenschutz) gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Ziel ist die Festsetzung eines nutzungseingeschränkten Gewerbegebietes in der Gemarkung Vennebeck, Flur 4. 

Skizze B-Plan 31 (1).jpg

 Folgende allgemeingültige umweltrelevante Informationen liegen zu diesem Bauleitplan vor:

  • Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, TA Oberbereich Bielefeld
  • Flächennutzungsplan der Stadt Porta Westfalica
  • Landschaftsplan Porta Westfalica
  • Übersichtskarten mit Trinkwasserschutzgebieten sowie FFH-Gebieten
  • Karte „Schutzwürdige Böden“, Geologischer Dienst NRW, Krefeld
  • Digitale Bodenkarte von NRW, Geologischer Dienst NRW, Krefeld  
  • Studie zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung von 1996 des Ingenieurbüros Steinbrecher & Gohlke, Porta Westfalica.

Darüber hinaus liegen für diese Planänderung zusätzlich diese konkreten umweltbezogenen Informationen vor:

  • Umweltbericht des Büros für Landschaftsplanung, Warstein-Hirschberg vom April 2014 (Der Umweltbericht beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen dieser Planung bezogen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist zu prüfen, inwieweit weitergehende Anforderungen in den Umweltbericht aufzunehmen sind.)
  • Artenschutzprüfung des Büros für Landschaftsplanung, Warstein-Hirschberg vom April 2014 zur 1 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Vennebeck-Ost“
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Minden-Lübbecke (vom 18.03.2014) zum Schutzgut Boden
  • Stellungnahme des Kreises Minden-Lübbecke, Untere Landschaftsbehörde (vom 21.03.2014) zum Schutzgut Pflanzen
  • Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW (vom 31.03.2014) zum Schutzgut Boden
  • Stellungnahme des Kreises Minden-Lübbecke, Kreisplanungsstelle (vom 01.04.2014) zum Schutzgut Wasser
  • Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau u. Energie (vom 02.04.2014) zum Schutzgut Boden.

Die Entwürfe der o.g. Bauleitplanungen einschließlich der Begründung und ggf. Umweltbericht und Fachbeitrag Artenschutz liegen in der Zeit vom 10.06. bis 11.07. 2014 während der Dienststunden, und zwar

  • Montags          von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Dienstags          von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Mittwochs          geschlossen
  • Donnerstags          von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitags          von 8.30 bis 13.00 Uhr

in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstr. 1, 2. OG zu jedermanns Einsichtnahme, aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden.  

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) BauGB ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Porta Westfalica, den 16.05.2014

Der Bürgermeister

 

Stephan Böhme