Öffentliche Auslegung Bebauungsplan 71 "Falkenstraße"

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) in Verbindung mit § 13 a BauGB
Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 12.05.2014 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 71 „Falkenstraße“ in PW-Hausberge (als Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen.
Ziel ist die Festsetzung eines reinen Wohngebietes in der Gemarkung Hausberge, Flur 4.

 

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Dieser Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt. Demzufolge ist eine Umweltprüfung nicht erforderlich.

Der Entwurf einschließlich der Begründung und des Fachbeitrages Artenschutz liegt in der Zeit vom 18.07 bis 22.08.2014 während der Dienststunden, und zwar

  • montags          von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • dienstags          von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • mittwochs          geschlossen
  • donnerstags          von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
  • freitags          von 8.30 bis 13.00 Uhr

im Sachgebiet Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstr. 1, 2. OG zu jedermanns Einsichtnahme, aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Sachgebiet Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) BauGB ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Porta Westfalica, den 02.07.2014
Der Bürgermeister

 

Bernd Hedtmann