Neubildung des Jugendhilfeausschusses

Im Rahmen der anstehenden Kommunalwahl ist der Jugendhilfeausschuss für die Wahl-periode 2014 bis 2020 neu zu bilden. Die im Bereich der Stadt Porta Westfalica wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden auf ihr Vorschlagsrecht gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 2  Achtes Buch des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) in Verbindung mit § 4  Abs. 4 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugend-hilfegesetzes (AG KJHG) und § 4 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt hingewiesen.

Die freien Träger haben mindestens 12 Frauen und Männer als stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter/innen vorzuschlagen. Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechter-verhältnis anzustreben.

Aus diesen Vorschlägen wählt der Rat 6 stimmberechtigte Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter/innen für die Wahlzeit des Rates aus. Bei der Ernennung sind die Vorschläge der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bereich der Stadt angemessen zu berücksichtigen. Zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses kann nur gewählt werden, wer auch dem Rat angehören kann, d.h. die/der zu Wählende muss u.a. mindestens 18 Jahre alt sein und seinen Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten in Porta Westfalica haben.

Ihre Vorschläge richten Sie bitte schriftlich bis spätestens 15. Mai 2014 an die Stadt Porta Westfalica – Sachgebiet Jugend, Bildung, Sport und Kultur – Kempstraße 1 – 32457 Porta Westfalica.

Porta Westfalica, 12. März 2014
Bürgermeister

Stephan Böhme