Bekanntmachung - Feststellung des Jahresabschlusses 2012
Aufgrund der §§ 95 und 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. Seite 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. April 2013 (GV.NRW. S. 194), hat der Rat der Stadt Porta Westfalica mit Beschluss vom 19. Mai 2014 den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Porta Westfalica zum 31.12.2012 sowie den Lagebericht festgestellt und dem Bürgermeister diesbezüglich ohne Einschränkungen Entlastung erteilt.
Bilanz der Stadt Porta Westfalica zum 31.12.2012
Aktiva
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| 31.12.2012 | 31.12.2011 |
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| € | € |
1. | Anlagevermögen |
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| 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände | 218.724,00 | 249.049,63 | ||
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| 1.2 Sachanlagen |
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| 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte |
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| 1.2.1.1 Grünflächen | 4.750.029,46 | 5.090.865,46 | ||
| 1.2.1.2 Ackerland | 299.221,08 | 299.550,08 | ||
| 1.2.1.3 Wald, Forsten | 473.896,50 | 474.066,50 | ||
| 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke | 579.690,80 | 555.584,94 | ||
| 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte |
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| 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen | 2.069.143,75 | 2.279.895,75 | ||
| 1.2.2.2 Schulen | 32.042.485,07 | 33.941.697,32 | ||
| 1.2.2.3 Wohnbauten | 3.009.787,01 | 3.177.590,87 | ||
| 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude | 9.930.047,70 | 10.142.338,95 | ||
| 1.2.3 Bauten auf fremden Grund und Boden | 14.513.257,00 | 14.914.739,00 | ||
| 1.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler | 280,00 | 312,00 | ||
| 1.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge | 1.722.563,05 | 1.517.012,68 | ||
| 1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.704.831,96 | 1.780.916,33 | ||
| 1.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau | 1.819.561,01 | 725.174,25 | ||
| 72.914.794,39 | 74.899.744,13 | |||
| 1.3 Finanzanlagen |
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| 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen | 7.224.744,72 | 7.224.744,72 | ||
| 1.3.2 Beteiligungen | 766.713,17 | 766.713,17 | ||
| 1.3.3 Sondervermögen | 52.187.042,65 | 52.357.297,42 | ||
| 1.3.4 Sonstige Ausleihungen | 928.991,35 | 1.173.429,92 | ||
| 61.107.491,89 | 61.522.185,23 | |||
2. Umlaufvermögen |
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| 2.1 Vorräte |
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| 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren | 3.071.043,01 | 3.070.578,07 | ||
| 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
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| 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen |
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| 2.2.1.1 Gebühren | 339.325,61 | 233.192,23 | ||
| 2.2.1.2 Steuern | 2.245.558,30 | 2.290.999,52 | ||
| 2.2.1.3 Forderungen aus Transferleistungen | 135.626,82 | 491.287,59 | ||
| 2.2.1.4 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen | 188.584,17 | 201.430,39 | ||
| 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen |
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| 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich | 497.303,55 | 582.982,26 | ||
| 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich | 7.699,40 | 7.044,21 | ||
| 2.2.2.3 gegenüber verbundene Unternehmen | 1.719,58 | 130.708,90 | ||
| 2.2.2.4 gegen Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | ||
| 2.2.2.5 gegen Sondervermögen | 48.025,27 | 12.204,77 | ||
| 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände | 765.163,59 | 1.079.027,50 | ||
| 4.229.006,29 | 5.028.877,37 | |||
| 2.3 Liquide Mittel | 77.289,73 | 79.629,03 | ||
3. Aktive Rechnungsabgrenzung | 3.750.081,54 | 1.813.787,97 | |||
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 16.992.299,20 | 11.861.245,29 | |||
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| 162.360.730,05 | 158.525.096,72 |
Bilanz der Stadt Porta Westfalica zum 31.12.2012
Passiva | |||||
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| 31.12.2012 | 31.12.2011 |
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| € | € |
1. Eigenkapital |
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| 1.1 Allgemeine Rücklage | 0,00 | 0,00 | ||
| 1.2 Ausgleichsrücklage | 0,00 | 0,00 | ||
| 1.3 Jahresergebnis | -5.131.053,91 | -5.204.239,77 | ||
| davon nicht gedeckt | 5.131.053,91 | 5.204.239,77 | ||
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| 0,00 | 0,00 | ||
2. Sonderposten |
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| 2.1 für Zuwendungen | 39.537.990,19 | 38.265.239,46 | ||
| 2.2 für den Gebührenausgleich | 0,00 | 13.415,38 | ||
| 2.3 Sonstige Sonderposten | 364.732,06 | 347.631,59 | ||
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| 39.902.722,25 | 38.626.286,43 | ||
3. Rückstellungen |
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| 3.1 Pensionsrückstellungen | 35.542.122,00 | 35.345.373,00 | ||
| 3.2 Sonstige Rückstellungen | 5.334.516,47 | 6.638.356,34 | ||
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| 40.876.638,47 | 41.983.729,34 | ||
4. Verbindlichkeiten |
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| 4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen |
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| 4.1.1 vom öffentlichen Bereich | 4.295.866,71 | 4.578.652,62 | ||
| 4.1.2 vom privaten Kreditmarkt | 4.326.771,97 | 4.489.982,34 | ||
| 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung | 64.067.487,36 | 62.610.460,02 | ||
| 4.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.473.053,20 | 991.798,55 | ||
| 4.4 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen | 2.572.369,44 | 643.830,70 | ||
| 4.5 Sonstige Verbindlichkeiten | 4.770.345,15 | 4.480.620,72 | ||
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| 81.505.893,83 | 77.795.344,95 | ||
5. Passive Rechnungsabgrenzung | 75.475,50 | 119.736,00 | |||
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| 162.360.730,05 | 158.525.096,72 |
Gesamtergebnisrechnung
Ertrags- und Aufwandsarten Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2012
EUR
Ordentliche Erträge | 61.641.213,58 | ||
Ordentliche Aufwendungen | 64.972.689,26 | ||
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit | -3.331.475,68 | ||
Finanzergebnis | -1.799.578,23 | ||
Ordentliches Ergebnis | -5.131.053,91 | ||
Außerordentliches Jahresergebnis | 0,00 | ||
| Jahresergebnis | -5.131.053,91 | |
Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 EUR | |||
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 59.136.464,05 | ||
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 60.270.600,32 | ||
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | -1.134.136,27 | ||
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.571.555,43 | ||
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.369.642,07 | ||
Saldo aus Investitionstätigkeit | 201.913,36 | ||
Finanzmittelfehlbetrag /-überschuss | -932.222,91 | ||
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 43.554.003,72 | ||
Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln | 42.621.780,81 | ||
Anfangsbestand an Finanzmitteln | -42.530.830,99 | ||
Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln | -61.309,25 | ||
| Liquide Mittel | 29.640,57 |
Anlagen zum Jahresabschluss
- Anhang
- Lagebericht
Gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Porta Westfalica hat den Jahresabschluss zum 31.12.2012, den Anhang und den Lagebericht geprüft und mit Datum vom 17. März 2014 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang – sowie den Lagebericht der Stadt Porta Westfalica für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Porta Westfalica. Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Porta Westfalica sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Das Rechnungsprüfungsamt ist der Auffassung, dass seine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Porta Westfalica. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Porta Westfalica und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Das Rechnungsprüfungsamt weist auf die Ausführungen im Lagebericht hin. Dort ist in Abschnitt 8. „Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Porta Westfalica“ ausgeführt, dass die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushaltswirtschaft der Gemeinde aufgrund angespannter Liquidität und Überschuldung gefährdet sind.“
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit Beschluss vom 1. April 2014 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Porta Westfalica übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Rat empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 162.360.730,05 € festzustellen. Der Jahresfehlbetrag von 5.131.053,91 € erhöht den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag auf 16.992.299,20 €. Zugleich hat der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat empfohlen, dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.
Dieser Empfehlung ist der Rat der Stadt Porta Westfalica mit Beschluss vom 19. Mai 2014 gefolgt.
Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Stadt Porta Westfalica
Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Porta Westfalica über den Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit seinen Anlagen und über die Entlastung des Bürgermeisters wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit seinen Anlagen ist gemäß 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 17.06.2014 angezeigt worden.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Stadt Porta Westfalica mit seinen Anlagen wird bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, Zimmer 1.33, während der Dienststunden verfügbar gehalten.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann,
es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) der Jahresabschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Beschluss des Rates der Stadt Porta Westfalica vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Porta Westfalica vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Porta Westfalica, den 17. Juni 2014
Der Bürgermeister
Stephan Böhme