Bekanntmachung - Feststellung des Jahresabschlusses 2012

Aufgrund der §§ 95 und 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. Seite 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. April 2013 (GV.NRW. S. 194), hat der Rat der Stadt Porta Westfalica mit Beschluss vom 19. Mai 2014 den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Porta Westfalica zum 31.12.2012 sowie den Lagebericht festgestellt und dem Bürgermeister diesbezüglich ohne Einschränkungen Entlastung erteilt.

Bilanz der Stadt Porta Westfalica zum 31.12.2012

Aktiva

 

 

 

 

31.12.2012

31.12.2011

 

 

 

 

1.

Anlagevermögen

 

 

 

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

218.724,00

249.049,63

 




 

 

 

1.2 Sachanlagen

 

 

 


1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

 

 

 


1.2.1.1 Grünflächen

4.750.029,46

5.090.865,46

 


1.2.1.2 Ackerland

299.221,08

299.550,08

 


1.2.1.3 Wald, Forsten

473.896,50

474.066,50

 


1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke

579.690,80

555.584,94

 


1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

 

 

 


1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen

2.069.143,75

2.279.895,75

 


1.2.2.2 Schulen

32.042.485,07

33.941.697,32

 


1.2.2.3 Wohnbauten

3.009.787,01

3.177.590,87

 


1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude

9.930.047,70

10.142.338,95

 


1.2.3 Bauten auf fremden Grund und Boden

14.513.257,00

14.914.739,00

 


1.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler

280,00

312,00

 


1.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge

1.722.563,05

1.517.012,68

 


1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung

1.704.831,96

1.780.916,33

 


1.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

1.819.561,01

725.174,25

 




72.914.794,39

74.899.744,13

 

1.3 Finanzanlagen

 

 

 


1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen

7.224.744,72

7.224.744,72

 


1.3.2 Beteiligungen

766.713,17

766.713,17

 


1.3.3 Sondervermögen

52.187.042,65

52.357.297,42

 


1.3.4 Sonstige Ausleihungen

928.991,35

1.173.429,92

 




61.107.491,89

61.522.185,23

2. Umlaufvermögen

 

 

 

2.1 Vorräte

 

 

 


2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren

3.071.043,01

3.070.578,07

 

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

 

 

 


2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen

 

 

 


2.2.1.1 Gebühren

339.325,61

233.192,23

 


2.2.1.2 Steuern

2.245.558,30

2.290.999,52

 


2.2.1.3 Forderungen aus Transferleistungen

135.626,82

491.287,59

 


2.2.1.4 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen

188.584,17

201.430,39

 


2.2.2 Privatrechtliche Forderungen

 

 

 


2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich

497.303,55

582.982,26

 


2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich

7.699,40

7.044,21

 


2.2.2.3 gegenüber verbundene Unternehmen

1.719,58

130.708,90

 


2.2.2.4 gegen Beteiligungen

0,00

0,00

 


2.2.2.5 gegen Sondervermögen

48.025,27

12.204,77

 


2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände

765.163,59

1.079.027,50

 




4.229.006,29

5.028.877,37

 

2.3 Liquide Mittel

77.289,73

79.629,03

3. Aktive Rechnungsabgrenzung

3.750.081,54

1.813.787,97

4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

16.992.299,20

11.861.245,29

 




 

 

 

 

 

 

162.360.730,05

158.525.096,72

 

 

Bilanz der Stadt Porta Westfalica zum 31.12.2012

Passiva

 

 

 

 

31.12.2012

31.12.2011

 

 

 

 

1. Eigenkapital

 

 

 

1.1 Allgemeine Rücklage

0,00

0,00

 

1.2 Ausgleichsrücklage

0,00

0,00

 

1.3 Jahresergebnis

-5.131.053,91

-5.204.239,77

 


davon nicht gedeckt

5.131.053,91

5.204.239,77

 



 

0,00

0,00

2. Sonderposten

 

 

 

2.1 für Zuwendungen

39.537.990,19

38.265.239,46

 

2.2 für den Gebührenausgleich

0,00

13.415,38

 

2.3 Sonstige Sonderposten

364.732,06

347.631,59

 



 

39.902.722,25

38.626.286,43

3. Rückstellungen

 

 

 

3.1 Pensionsrückstellungen

35.542.122,00

35.345.373,00

 

3.2 Sonstige Rückstellungen

5.334.516,47

6.638.356,34

 



 

40.876.638,47

41.983.729,34

4. Verbindlichkeiten

 

 

 

4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen

 

 

 


4.1.1 vom öffentlichen Bereich

4.295.866,71

4.578.652,62

 


4.1.2 vom privaten Kreditmarkt

4.326.771,97

4.489.982,34

 

4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung

64.067.487,36

62.610.460,02

 

4.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.473.053,20

991.798,55

 

4.4 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen

2.572.369,44

643.830,70

 

4.5 Sonstige Verbindlichkeiten

4.770.345,15

4.480.620,72

 



 

81.505.893,83

77.795.344,95

5. Passive Rechnungsabgrenzung

75.475,50

119.736,00

 



 

 

 

 

 

 

 

162.360.730,05

158.525.096,72

 


Gesamtergebnisrechnung

Ertrags- und Aufwandsarten                                    Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2012
EUR


Ordentliche Erträge

61.641.213,58


Ordentliche Aufwendungen

64.972.689,26


Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit

-3.331.475,68


Finanzergebnis

-1.799.578,23


Ordentliches Ergebnis

-5.131.053,91


Außerordentliches Jahresergebnis


0,00

 

Jahresergebnis

-5.131.053,91

 

Gesamtfinanzrechnung

Ein- und Auszahlungsarten                                   Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2012

                                                                                        EUR


Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

59.136.464,05


Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

60.270.600,32


Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-1.134.136,27


Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

3.571.555,43


Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

3.369.642,07


Saldo aus Investitionstätigkeit

201.913,36


Finanzmittelfehlbetrag /-überschuss

-932.222,91


Saldo aus Finanzierungstätigkeit

43.554.003,72


Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln

42.621.780,81


Anfangsbestand an Finanzmitteln

-42.530.830,99


Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln

-61.309,25

 

Liquide Mittel

29.640,57

 

Anlagen zum Jahresabschluss
- Anhang
- Lagebericht 

Gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss.

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Porta Westfalica hat den Jahresabschluss zum 31.12.2012, den Anhang und den Lagebericht geprüft und mit Datum vom 17. März 2014 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang – sowie den Lagebericht der Stadt Porta Westfalica für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Porta Westfalica. Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.

Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Porta Westfalica sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Das Rechnungsprüfungsamt ist der Auffassung, dass seine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Porta Westfalica. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Porta Westfalica und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Das Rechnungsprüfungsamt weist auf die Ausführungen im Lagebericht hin. Dort ist in Abschnitt 8. „Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Porta Westfalica“ ausgeführt, dass die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushaltswirtschaft der Gemeinde aufgrund angespannter Liquidität und Überschuldung gefährdet sind.“

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit Beschluss vom 1. April 2014 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Porta Westfalica übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Rat empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 162.360.730,05 € festzustellen. Der Jahresfehlbetrag von 5.131.053,91 € erhöht den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag auf 16.992.299,20 €. Zugleich hat der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat empfohlen, dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.

Dieser Empfehlung ist der Rat der Stadt Porta Westfalica mit Beschluss vom 19. Mai 2014 gefolgt.

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Stadt Porta Westfalica

Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Porta Westfalica über den Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit seinen Anlagen und über die Entlastung des Bürgermeisters wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit seinen Anlagen ist gemäß 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 17.06.2014 angezeigt worden.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Stadt Porta Westfalica mit seinen Anlagen wird bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, Zimmer 1.33, während der Dienststunden verfügbar gehalten.

Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann,

es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) der Jahresabschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Beschluss des Rates der Stadt Porta Westfalica vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Porta Westfalica vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Porta Westfalica, den 17. Juni 2014

 

Der Bürgermeister
Stephan Böhme