Erneute Auslegung B-Plan "Grüner Wenzel"
Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 12.05.2014 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 17 (6. Änderung) „Grüner Wenzel“ – Holzhausen –, aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereichs, erneut gem. § 4 a (3) BauGB öffentlich auszulegen.

Es wird gem. § 13 a Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung, Maßnahmen der Überwachung vom Umweltbericht, von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung liegt in der Zeit
vom 07.07. bis 29.08.2014
in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG zu jedermanns Einsichtnahme, aus und zwar
- Montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- Dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwochs geschlossen
- Donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
- Freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr.
Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) BauGB ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Porta Westfalica, den 12.06.2014
Der Bürgermeister
In Vertretung
Stefan Mohme
Technischer Beigeordneter