Erneute Auslegung B-Plan "Grüner Wenzel"

Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 12.05.2014 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 17 (6. Änderung) „Grüner Wenzel“ – Holzhausen –, aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereichs, erneut gem. § 4 a (3) BauGB öffentlich auszulegen.

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Es wird gem. § 13 a Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung, Maßnahmen der Überwachung vom Umweltbericht, von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung liegt in der Zeit

vom 07.07. bis 29.08.2014

in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG zu jedermanns Einsichtnahme, aus und zwar

  • Montags          von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Dienstags          von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Mittwochs          geschlossen
  • Donnerstags          von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitags          von 8.30 bis 13.00 Uhr.    

Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) BauGB ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Porta Westfalica, den 12.06.2014

Der Bürgermeister
In Vertretung

 

Stefan Mohme
Technischer Beigeordneter