Ergänzung zur Wahlbekanntmachung vom 28.08.2013
NACHRICHTLICH
Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica
Ergänzung der Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Stadt Porta Westfalica
Ergänzend zu meiner Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Stadt Porta Westfalica vom 28. August 2013, veröffentlicht im Amtlichen Kreisblatt – Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke – am 5. September 2013, weise ich darauf hin, dass der Wahltermin für die Neuwahl für das Amt des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin zwischenzeitig auf Sonntag, den 25. Mai 2014 festgesetzt wurde (Amtliches Kreisblatt Nr. 37 vom 12. Dezember 2013).
Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Stadt Porta Westfalica sind somit spätestens bis zum 7. April 2014, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) beim Wahlleiter der Stadt Porta Westfalica einzureichen.
Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, vorher noch behoben werden können.
Porta Westfalica, 13.12.2013
Stephan Böhme
Wahlleiter