Einebnung von Reihengrabstätten

Die Nutzungsberechtigten der Reihengrabstätten auf dem Friedhof Veltheim, Feld 4, Nr. 1 bis 9 und Nr. 11 bis 14 -mit Bestattungszeitpunkt vor dem 31.07.1984-  und dem Friedhof Holzhausen (städtischer Teil), Feld 9, Reihen 1 und 2 –mit Bestattungszeitpunkt vor dem 31.07.1984- werden bis zum  22.11.2014  zur Abräumung der Grabanlagen aufgefordert.

Nach Ablauf dieser Frist werden die Grabstätten eingeebnet. Nicht entfernte Grabmale und Einfassungen werden gem. § 26 Abs. 2 der Friedhofssatzung auf Anordnung der Friedhofsverwaltung beseitigt. Eine Aufbewahrung der entfernten Gegenstände erfolgt nicht.

Porta Westfalica, 13.08.2014
Stadt Porta Westfalica


Der Bürgermeister
Bernd Hedtmann