Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen 2014

Es wird hiermit gemäß § 12 Absatz 7 Kommunalwahlordnung darauf hingewiesen, dass wahlberechtigte Unionsbürger, die gemäß § 23 des Meldegesetzes Nordrhein-Westfalen von der Meldepflicht befreit sind, auf Antrag in das Wählerverzeichnis einzutragen sind. Der Antrag ist spätestens bis zum 9. Mai 2014 (16. Tag vor der Wahl) zu stellen.

§ 23 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen lautet:

„Von der Meldepflicht nach § 13 Abs. 1 und 2 sind befreit

1. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer ausländischen konsularischen Vertretung und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder, falls die genannten Personen weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässig sind noch dort eine private Erwerbstätigkeit ausüben; 

2. Personen, für die diese Befreiung in völkerrechtlichen Übereinkünften festgelegt ist.

Die Befreiung von der Meldepflicht nach Satz 1 Nr. 1 tritt nur ein, wenn die Gegenseitigkeit besteht.“

Nähere Auskünfte erteilt die Stadt Porta Westfalica, Sachgebiet Innere Verwaltung, Rathaus, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, Tel.: 0571/791-134.

 

Porta Westfalica, 31.03.2014

 

 

Stephan Böhme
Bürgermeister