Nach §§ 19, 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit §§ 30, 31 Abs. 4, 75 b Abs. 7 der Kommunalwahlordnung (KwahlO) wird bekannt gegeben, dass der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 09.04.2014 folgende Wahlvorschläge für die Kommunalwahl in der Stadt Porta Westfalica zugelassen hat.
30. April 2014