102. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bahnhof Vennebeck“

Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 12.05.2014 beschlossen, den von ihm gebilligten Entwurf zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bahnhof Vennebeck“ in PW-Vennebeck und PW-Costedt nebst Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Artenschutz und landschaftspflegerischem Begleitplan gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Ziel ist die Darstellung einer Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ und einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft in den Gemarkungen Vennebeck, Flur 1 und 3 sowie Costedt, Flur 2.

 

Übersicht 102. FNP.jpg

 

Folgende allgemeingültige umweltrelevante Informationen liegen zu diesem Bauleitplan vor:

  • Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, TA Oberbereich Bielefeld
  • Flächennutzungsplan der Stadt Porta Westfalica
  • Landschaftsplan Porta Westfalica (Stand: 2. Änderung 2013)
  • Übersichtskarten mit Trinkwasserschutzgebieten sowie FFH-Gebieten
  • Karte „Schutzwürdige Böden“, Geologischer Dienst NRW, Krefeld
  • Digitale Bodenkarte von NRW, Geologischer Dienst NRW, Krefeld.
  • Studie zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung von 1996 des Ingenieurbüros Steinbrecher & Gohlke, Porta Westfalica

 

Darüber hinaus liegen für diese Planung die folgenden konkreten umweltbezogenen Informationen vor:

  • Umweltbericht, Mai 2014, Sachgebiet Stadtplanung und Bauordnung (Der Umweltbericht beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen dieser Planung bezogen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist zu prüfen, inwieweit weitergehende Anforderungen in den Umweltbericht aufzunehmen sind.)
  • Fachbeitrag Artenschutz zur Planung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage, Stand Mai 2013, Planungsbüro Lauterbach, Hameln
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Planung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage und einer Lebensraumfläche, Stand Oktober 2012, Planungsbüro Lauterbach, Hameln
  • Protokoll des Sachverständigenbüros Landplus vom 28.01.2011 zum Schutzgut Boden (Altlastenproblematik)
  • Stellungnahme des Kreises Minden-Lübbecke vom 22.03.2012 zu den Schutzgütern Boden, Mensch und Landschaft
  • Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung Köln, Kompetenzteam Baurecht vom 09.11.2012 zum Schutzgut Mensch
  • Stellungnahme des BUND, Geschäftsstelle Minden vom 15.11.2012 zum Schutzgut Tiere

 

Der Entwurf nebst Begründung der genannten Planung liegt in der Zeit vom

                                                           18.08. bis 19.09.2014

während der Dienststunden und zwar 

  • montags                    von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • dienstags                  von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • mittwochs                 geschlossen
  • donnerstags             von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
  • freitags                      von 8.30 bis 13.00 Uhr.    

in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, 2. OG, im Flur an der Informationswand, zu jedermanns Einsichtnahme aus.  Über Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden.

Porta Westfalica, den 28.07.2014
Der Bürgermeister


Bernd Hedtmann