Auslegung B-Plan 2.2.1

Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 09.12.2013 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.2.1 „Misch-/Gewerbegebiet Barkhausen – nördlich des Niedernfeldweges“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen. Ziel ist die Festsetzung eines nutzungseingeschränkten Gewerbegebietes in der Gemarkung Barkhausen, Flur 5. Ausgeschlossen wird der Einzelhandel für einen „Bau- und Heimwerkermarkt“.


Dieser Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Demzufolge ist eine Umweltprüfung nicht erforderlich.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung lieg in der Zeit vom 16.06. bis 25.07. 2014 während der Dienststunden, und zwar

  • Montags          von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Dienstags          von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Mittwochs          geschlossen
  • Donnerstags          von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitags          von 8.30 bis 13.00 Uhr

in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstr. 1, 2. OG zu jedermanns Einsichtnahme, aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden.  

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) BauGB ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

Porta Westfalica, den 27.05.2014

Der Bürgermeister  

 

Stephan Böhme